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Pflegekammer NRW führt Mitgliedsbeitrag ein: 1,70 Euro pro Monat
Die Pflegekammer Nordrhein Westfalen (NRW) hat erstmals einen Mitgliedsbeitrag beschlossen: Ab 2026 zahlen die rund 220.000 Mitglieder 1,70 Euro monatlich. In der Kammerversammlung wurden zudem eine neue Anschlussqualifizierung für Kinderkrankenpflege und ein Gutachterregister verabschiedet.
Laut einer Mitteilung der Pflegekammer NRW auf LinkedIn steht die Einführung des ersten Mitgliedsbeitrags im Mittelpunkt der Beschlüsse der Kammerversammlung vom 27. November. Die Beitragseinführung markiert einen wichtigen Schritt in Richtung finanzieller Unabhängigkeit der Selbstverwaltung.
Erstmals Mitgliedsbeitrag ab 2026: 1,70 Euro monatlich
Ab 2026 plant die Pflegekammer ihren Haushalt aus einer Kombination von Landesmitteln, Gebühren und erstmals auch Mitgliedsbeiträgen zu finanzieren. Der Beitrag wurde auf 1,70 Euro pro Monat bzw. 20 Euro pro Jahr festgelegt. Bei rund 220.000 Mitgliedern sollen dadurch 4,5 Millionen Euro eingenommen werden.
Die geplanten Gesamtausgaben der Kammer belaufen sich auf 10,4 Millionen Euro, wobei 6 Millionen Euro durch Fördermittel gedeckt werden sollen. „Eure Beiträge ermöglichen, dass die Kammer künftig autonom und damit unabhängiger von politischen Entscheidungen agieren kann und so als selbstverwaltetes Organ noch stärker für bessere Rahmenbedingungen einstehen kann“, heißt es in der Mitteilung der Kammer. Die Kombination aus Landesmitteln und Mitgliedsbeiträgen soll der Kammer ermöglichen, als selbstverwaltetes Organ unabhängiger zu agieren und sich stärker für die Belange der Pflegefachpersonen in Nordrhein-Westfalen einzusetzen.
Anschlussqualifizierung für Kinderkrankenpflege beschlossen
Als zweiten wichtigen Beschluss hat die Kammerversammlung eine Anschlussqualifizierung im Bereich Kinderkrankenpflege als Spezialisierungsweiterbildung verabschiedet. Diese Maßnahme soll Pflegefachpersonen ermöglichen, sich gezielter im Bereich der Kinderkrankenpflege weiterzubilden. Die Kammer bezeichnet dies als „wichtigen Schritt, um die dringend benötigten Fachkräfte in diesem Bereich zu sichern“.
Gutachterregister für mehr Qualität und Transparenz
Der dritte zentrale Beschluss betrifft den Start eines neuen Gutachterregisters. Dieses Register soll künftig NRW-weit zur Verfügung stehen, wenn Pflegegutachten erstellt werden müssen. Die Kammer bezeichnet das Register als „echten Meilenstein für mehr Qualität und Transparenz in der Pflegebegutachtung“
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