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Pflegekammer veröffentlicht Beitragsordnung für Mitglieder

Die Landespflegekammer Niedersachsen
hat im "Niedersächsischen Ministerialblatt"
Einzelheiten zu den künftigen Beiträgen der
Kammermitglieder veröffentlicht. Pflegekräfte zahlen
laut der Beitragsordnung pro Jahr 0,4 Prozent ihres zu
versteuernden Jahreseinkommens.

- Laut der neuen Beitragsordnung zahlen Mitglieder der Landespflegekammer Niedersachsen künftig 0,4 Prozent ihres Jahreseinkommens als Beitrag.Foto: Jenrich

Die Finanzierung durch Beiträge solle die
Unabhängigkeit der Pflegekammer sichern, so Sandra
Mehmecke, stellvertretende Vorsitzende des
Errichtungsausschusses der Kammer. "Weder der Staat
noch Interessenvertreter aus Wirtschaft oder Politik
können durch den Entzug finanzieller Mittel Einfluss
auf die Arbeit und die Entscheidungen der Kammer
nehmen." Außerdem schaffe ein einheitlicher Prozentsatz
die größtmögliche Transparenz und Gerechtigkeit.

Bei einem Jahreseinkommen von rund 30.000 Euro, das
entspricht etwa 2.500 Euro pro Monat, läge der
Jahresbeitrag bei 120 Euro. Bezieher von
Monatseinkommen bis zu 450 Euro sind auf Antrag von der
Beitragspflicht komplett ausgenommen. Der Höchstbeitrag
liegt bei 280 Euro je Beitragsjahr.

Die Konstituierende Sitzung der Kammerversammlung ist
am 8. August 2018.