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Pflegekompetenzgesetz: Warum die Pflegebranche trotzdem skeptisch bleibt
Heute entscheidet der Bundestag über das neue Pflegekompetenzgesetz – und aus der Branche kommt deutlicher Gegenwind. Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) warnt vor einer „überregulierten Zwitterform“ bei neuen Wohnformen, sieht aber auch Fortschritte bei den Vergütungsverhandlungen.
Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) hat das Pflegekompetenzgesetz (Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege) mit gemischten Reaktionen bewertet. Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling lobte grundsätzlich die Stärkung der Pflegefachkräfte, übte aber deutliche Kritik an einzelnen Punkten. „Das Pflegekompetenzgesetz geht grundsätzlich in die richtige Richtung, indem es den Pflegefachkräften mehr Verantwortung überträgt und ihre Expertise anerkennt“, sagte Knieling. Positiv sei insbesondere, dass Pflegefachpersonen künftig Hilfsmittel verordnen dürfen. „Allerdings bleibt diese Regelung noch zu eng gefasst“, mahnte er. So müssten etwa auch Inkontinenzhilfen in die Empfehlungskompetenz aufgenommen werden. Prüfvorbehalte und zusätzliche Qualifikationshürden könnten die angestrebte Entlastung im Alltag konterkarieren. „Das Gesetz verfehlt daher momentan noch das Ziel, die Pflege wirklich nachhaltig zu stärken“, so Knieling.
Kritisch bewertete der VDAB vor allem die vorgesehenen neuen gemeinschaftlichen Wohnformen. Diese führten zu einer „überregulierten Zwitterform“ zwischen stationärer und ambulanter Pflege und böten „keinen echten Mehrwert“. Statt mehr Flexibilität drohe „eine zusätzliche Bürokratisierung des Versorgungssystems“.
Auch bei den geplanten Änderungen der Vergütungsverhandlungen sieht Knieling Nachbesserungsbedarf. Zwar könnten die Neuerungen das Verfahren beschleunigen, „letztlich haben die Unternehmen aber keine geeigneten Druckmittel, um Pflegekassen im Konfliktfall zu fristgerechten Abschlüssen neuer Vergütungsvereinbarungen zu zwingen“. Zudem kritisierte der Verband die „Aufweichung des Kontrahierungszwangs“ für Pflegekassen. Die Berücksichtigung regionaler Pflegestrukturplanungen bei Versorgungsverträgen könne „im Extremfall einem Vetorecht gleichkommen“.
Angesichts der anhaltenden Finanz- und Personalnot in der Pflege kündigte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) auf dem Pflegetag gestern an, „ein neues Gesamtkonzept für die Pflege“ auf den Weg zu bringen. Auf dem Deutschen Pflegetag verwies sie auf die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Zukunft der Pflege. Zwei Facharbeitsgruppen zu Finanzierung und Versorgung sollen nun konkrete Empfehlungen erarbeiten, die in eine umfassende Pflegereform im kommenden Jahr einfließen sollen.
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