Corona
Pflegepersonal soll bei PCR-Tests bevorzugt behandelt werden
Angesichts knapper werdender PCR-Tests möchte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach Beschäftigte in sensiblen Gesundheitseinrichtungen bei der Laborauswertung bevorzugen. Dazu gehört das Personal in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und ambulanten Pflegediensten.

Dem neuen Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zufolge sollen betroffene Beschäftigte der Teststelle eine entsprechende Tätigkeit nachweisen müssen, damit diese im weiteren Verlauf die Priorisierung im Vordruck ans Labor vermerken könne.
Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, stimmt dem Plan zu: „Die Priorisierung für das Pflegepersonal bei der Auswertung von PCR-Tests finden wir folgerichtig. Noch immer stellen uns die hohen Infektionszahlen im Gesundheitswesen vor große Herausforderungen. Da dementsprechend auch die Testzahlen besonders hoch sind, wird vielerorts bei der Diagnostik die Kapazitätsgrenze erreicht. In der beruflichen Pflege ist es dabei enorm wichtig, durch regelmäßige und zuverlässige Testungen das Risiko des Nichterkennens von infizierten Personen zu reduzieren.“
In der Zukunft sollten laut Mai die Kapazitäten für PCR-Untersuchungen „jedoch zwingend aufgestockt werden, sodass erst gar nicht eine Diskussion um eine Priorisierung entstehen muss“.
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