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Pflegereform: Verbände warnen vor Aussetzung der Tarifpflicht
Das Bundeskabinett soll am 24. Juni über den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) entscheiden. Bei der Verbändeanhörung am 10. Juni stand vor allem die geplante Aussetzung der Tarifpflicht in der Kritik. VDAB, DEVAP und die Initiative Pro-Pflegereform warnen vor strukturellen Defiziten und Belastungen für tarifgebundene Träger.
An der Anhörung im Bundesgesundheitsministerium nahmen nach Angaben aus Verbandskreisen rund 125 Vertreterinnen und Vertreter teil. Ein vertiefter fachlicher Austausch sei aufgrund der Teilnehmerzahl kaum möglich gewesen. Das Ministerium bestätigte demnach den weiteren Zeitplan: Nach dem Kabinettsbeschluss am 24. Juni ist eine Beratung im Bundestag noch vor der Sommerpause vorgesehen.
Enges Zeitfenster bis zum Kabinettsbeschluss
Zwischen Anhörung und Kabinettsbeschluss bleibt nach Einschätzung mehrerer Verbände wenig Zeit für substanzielle Änderungen. Die geplanten Neuregelungen bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege, Veränderungen bei den Leistungsbereichen sowie der Wegfall des Gesamtbudgets seien in wenigen Werktagen kaum umfassend zu bewerten. Auch bei den Maßnahmen zu Prävention und Rehabilitation seien Fragen zur Finanzierung und Umsetzung noch offen.
Strukturelle Lücke bei Tarifrefinanzierung
Von der Aussetzung der Tarifpflicht wären Einrichtungen unterschiedlich betroffen. Tarifgebundene Träger und die tarifangelehnten Träger haben keinen Einfluss auf die Lohnentwicklung und müssten die Differenz zwischen Grundlohnsummensteigerung und der Tarifentlohnsteigerung selbst finanzieren. Dazu kommt, dass sie tarifvertraglich bzw. arbeitsvertraglich gebunden sind und keine Handlungsalternativen haben. Bei Anwendern der regional üblichen Entrgeltniveuas wird sich die Frage stellen, ob bei der Lohnentwicklung mithalten können. Für alle Träger würde die Grundlohnsummensteigerung nur als Obergrenze greifen.
Die Initiative Pro-Pflegereform sieht einen strukturellen Widerspruch: Einrichtungen blieben verpflichtet, Tarifsteigerungen weiterzugeben, während Kostenträger diese nicht mehr zwingend vollständig refinanzieren müssten. Die entstehende Finanzierungslücke müssten die Träger selbst tragen. Der DEVAP warnt, ohne auskömmliche Refinanzierung könnten tarifgebundene freigemeinnützige Träger ihren Versorgungsauftrag langfristig nicht erfüllen. Als mögliche Folgen nennen die Verbände den Abbau von Pflegeplätzen, weniger ambulante Angebote und Versorgungslücken in Regionen mit ohnehin geringer Versorgungsdichte.
Kritik an Pflegegrad-Schwellen und Eigenanteilen
Die Initiative Pro-Pflegereform kritisiert zudem die geplante Absenkung der Rentenansprüche pflegender Angehöriger von 100 auf 70 Prozent. Die Regelung treffe vor allem Frauen und sende ein falsches Signal zur Anerkennung häuslicher Pflegearbeit. Auch die Anhebung der Pflegegrad-Schwellenwerte werde Pflegebedarf nicht reduzieren, sondern lediglich später anerkennen.
Bei den Eigenanteilen verweist die Initiative Pro-Pflegereform auf Berechnungen, wonach die durchschnittlichen monatlichen Eigenanteile bis 2035 auf mehr als 4.500 Euro steigen könnten. Die Streckung der Leistungszuschläge nach § 43c sowie eine zu geringe Dynamisierung der Leistungen könnten diese Entwicklung beschleunigen und auch die kommunalen Sozialhilfeträger stärker belasten.
Bundesrat als nächste Hürde
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren rechnen Branchenvertreter mit Einfluss aus den Ländern und Kommunen über den Bundesrat. Hintergrund ist, dass sich finanzielle Auswirkungen der Reform teilweise auf die kommunalen Sozialhilfeträger verlagern könnten. Ob an zentralen Regelungen vor dem Kabinettsbeschluss am 24. Juni noch wesentliche Änderungen vorgenommen werden, gilt angesichts des engen Zeitplans als offen.
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