Recht

Prof. Klie: Mehr Eigenverantwortlichkeit der Pflege!

Das derzeitige Delegationsmodell sieht vor: Der Arzt verordnet Häusliche Krankenpflege, die dann durch Pflegefachkräfte geleistet wird. Das sei so weder zeitgemäß noch mit dem aktuellen Berufsrecht kompatibel, kommentiert Prof. Dr. Thomas Klie in Häusliche Pflege.

Bild: contrastwerkstatt - stock.adobe.com. Laut Prof Klie gilt es, die eigenständige Bedarfseinschätzung der Pflege ebenso zu berücksichtigen wie ihre Verantwortung für ein zwischen ärztlichem und pflegerischem Bereich abgestimmtes Vorgehen.

Um das Rückgrat der gesundheitlichen Versorgung – also die ambulante Pflege – dauerhaft sicherzustellen, brauche es neue Verantwortungsrollen, Funktionen, aber auch Finanzierungskonzepte, schreibt der Pflegerechtler Prof. Dr. Thomas Klie in der aktuellen Mai-Ausgabe von Häusliche Pflege.

Das Hausarztmodell sei ohnehin nicht mehr überall verfügbar und das Delegationsmodell Arzt – Pflegekraft sei weder zeitgemäß noch mit dem aktuellen Berufsrecht kompatibel. Wie der Rechtsanwalt betont, ordneten die Richtlinien zur Häuslichen Krankenpflege der Fachpflege keinerlei (Eigen-)Verantwortung zu: Der Arzt ermittele den Bedarf, lege die Behandlungsziele fest und verordne das, was Pflegedienste in seinem Auftrag tun. Dies sei ein völlig veraltetes, die Eigenständigkeit der Pflege ignorierendes Modell. In der Praxis stellten nämlich Pflegefachkräfte fest, worauf es in der Häuslichkeit zur Krankenhausvermeidung oder Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung ankommt.

„Delegationsmodell auch rechtlich nicht mehr haltbar“

Nun sei das Delegationsmodell auch rechtlich nicht mehr haltbar. „§ 4 Pflegeberufegesetz normiert als Vorbehaltsaufgaben der Fachpflege die Steuerung des Pflegeprozesses“, so der Sozialexperte Klie. „Auch die behandlungspflegerischen Maßnahmen bleiben pflegerische Maßnahmen respektive sind eingebunden in eine Gesamtpflegeplanung, zu der Pflegefachkräfte immer verpflichtet sind.“

Insofern müsse die Eigenverantwortlichkeit der Pflege, die der Gesetzgeber ihr zugedacht habe, auch in Recht und Wirklichkeit der Häuslichen Krankenpflege wesentlich mehr Beachtung finden: „Ohne Änderung der HKP-Richtlinien wird das nicht gehen“, so Klie.

Lesen Sie den ganzen Beitrag in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege.