Management
Prüfung durch den Medizinischen Dienst: Unbedingt Vorkehrungen treffen!
Der Medizinische Dienst hat seine Qualitätsprüfungen – nicht nur anlassbezogen – wieder aufgenommen. Wichtig ist, dass sich ambulante Pflegedienste bestmöglich darauf vorbereiten. Syndikusrechtsanwältin Kathrin Mangold gibt wertvolle Tipps für die Praxis.

Zur Überprüfung von Qualitätsstandards soll der Medizinische Dienst (MD) regelhaft einmal im Jahr in jeder zugelassenen Pflegeeinrichtung eine Qualitätsprüfung durchführen. Wichtig ist, so schreibt Kathrin Mangold, Leiterin der Geschäftsstelle NRW des Bundesverbands Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V., in einem Schwerpunkt-Beitrag der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege dass sich ambulante Pflegedienste bestmöglich auf die Qualitätsprüfung vorbereiten und sicher gegenüber den Prüfer:innen auftreten.
Unerlässlich sei es, den Aufbau der Prüfung und des Prüfinstruments zu kennen: das rechtliche Verältnis der Qualitätskriterien der Qualitätsprüfrichtlinie (QPR) sowie der Transparenzkriterien der Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant (PTVA).
In ambulanten Pflegediensten werden acht „versorgte Personen“, die mindestens körperbezogene Leistungen erhalten in die Stichprobe einbezogen:
- 3 Personen aus Pflegegrad 2
- 3 Personen aus Pflegegrad 3
- 2 Personen zusammen aus Pflegegrad 4 und 5
Die insgesamt 46 Prüffragen bei den Transparenzkriterien finden sich in den folgenden vier Qualitätsbereichen:
- pflegerische Leistungen (1)
- ärztlich verordnete pflegerische Leistungen (2)
- Dienstleistung und Organisation (3) sowie
- Befragung der Kunden (4).
Ein Praxistipp von Kathrin Mangold: Signalisieren Sie Ihren Prüfer:innen direkt, dass Sie wissen, wie die Prüfung abläuft und welche Inhalte relevant sind. Dazu reicht ein einfaches Mittel: Halten Sie die QPR/PTVA bereit, lesen Sie mit, stellen Sie Fragen und bringen Sie sich aktiv mit ein!
Lesen Sie den ganzen Beitrag mit weiteren nützlichen Praxistipps in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege.
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