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Rahmenempfehlungen § 132a SGB V sind online

Die Rahmenempfehlungen nach § 132a SGB V zur Versorgung mit Häuslicher Krankenpflege des GKV-Spitzenverbandes wurden überarbeitet und stehen jetzt als Download bereit.

- Foto: Florian Arp

Die Rahmenempfehlungen machen einheitliche Vorgaben zur Anforderungen und Inhalte der Leistungserbringung zur häuslichen Krankenpflege und sind um zwei weitere Regelungen erweitert worden. Zum einen gibt es nun eine Regelung zur Dokumentation (§ 3) und zum anderen sind nun auch die Anforderungen der außerklinischen Intensivpflege (§ 4) auf Bundesebene einheitlich festgelegt worden.

Die Vereinbarung tritt zum 1. Dezember 2019 in Kraft. Danach haben die Akteure auf Landesebene ein Jahr Zeit, um Verhandlungen über die Berücksichtigung der Inhalte der Rahmenempfehlungen in bestehende Versorgungsverträge aufzunehmen.

Rahmenempfehlungen nach § 132a Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit Häuslicher Krankenpflege
vom 10.12.2013 un der Fassung vom 30.08.2019 ( 192 kB )