Pflege und Politik
Reformvorschläge für geplante Bund-Länder-Kommission
Eine Arbeitsgruppe aus Pflegeunternehmen und Rechtsexpert:innen hat fünf Reformprioritäten für die geplante Pflegereform vorgelegt. Ziel ist es, den steigenden Pflegebedarf trotz Fachkräftemangels und begrenzter Finanzmittel nachhaltig zu decken.
Die Bundesregierung plant bis Ende 2025 eine umfassende Reform der Pflegeversicherung. Als Diskussionsgrundlage hat nun eine Expertengruppe aus 13 etablierten Pflegeunternehmen und Rechtsexpert:innen fünf zentrale Reformprioritäten vorgestellt.
Praktikable Lösungen für den Pflegealltag
Thomas Eisenreich, ein Vertreter der Arbeitsgruppe, meint dazu: „Ziel ist es, aus Sicht derjenigen, die jeden Tag mehrere hunderttausend Menschen mit ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen in einer Pflegesituation aktiv versorgen, praktikable und umsetzbare Reformen zu erreichen. Diese Reformen sollen darauf ausgerichtet sein, den durch die Demografie bedingten steigenden Pflegebedarf bei abnehmendem Arbeitskräftepotenzial und begrenzten finanziellen Möglichkeiten der Sozialversicherungen nachhaltig zu decken.“
Zweite Auflage des Reformvorschlags veröffentlicht
Bereits vor zwei Jahren hatte die Arbeitsgruppe einen ersten Diskussionsvorschlag für die Pflegereform veröffentlicht. Im November 2024 folgte eine weiterentwickelte zweite Auflage. Auf Bitten politischer Vertreter:innen wurden daraus nun die fünf Reformprioritäten herausgearbeitet.
Einladung zum konstruktiven Dialog
Die Arbeitsgruppe lädt alle Beteiligten ein, sich über die Vorschläge und Reformprioritäten auszutauschen. „Wir freuen uns auf eine positiv-kritische Diskussion und Weiterentwicklung unserer Ideen“, so Eisenreich. Die Mitwirkenden stehen zudem für eine aktive Mitgestaltung der Reform zur Verfügung.
Weitere Informationen
- Diskussionsvorschläge zur Pflegeversicherungsreform (2. Auflage 2024)
- Fünf Reformprioritäten der Langzeitpflege
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