Corona

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die ambulante Pflege

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat einen Branchenstandard für die ambulante Pflege entwickelt. Er basiert nach Angaben der BGW auf der “SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel” und dem “SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard” des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

FFP 2 Mundschutz Sicherheit Covid-19
Foto: AdobeStock/Tobias Seeliger Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard gilt ebenfalls für die spezialisierte ambulante Palliativversor-gung (SAPV) sowie für die spezialisierte ambulante pädiatrische Palliativversorgung (SAPPV).

“Unser Standard konkretisiert branchenspezifisch erforderliche Maßnahmen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der ambulanten Pflege vor dem Corona-Virus zu schützen. Ziel ist dabei, das Infektionsrisiko im Arbeitsalltag zu senken”, heißt es in den Erläuterungen zu dem neuen Standard. Die Arbeitgeber müssen hierfür die Gefährdungsbeurteilung für ihr Unternehmen aktualisieren (§§ 5–6 Arbeitsschutzgesetz) und um SARS-CoV-2-spezifische Infektionsschutzmaßnahmen ergänzen.

Ziel ist es zu zeigen, wie die betreffenden Arbeitsschutzvorschriften in den Betrieben umgesetzt werden und eine Hilfestellung bei der Erfüllung ihrer Pflichten zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 zu geben. Daneben orientiert sich die Beratung und Überwachung der BGW an diesem Standard.

BGW: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die ambulante Pflege