Management
Schon tausendmal über hp-Widerspruch gewonnen!
Als RICHTERRECHTSANWÄLTE und Vincentz Network 2019 das Servicemodul hp-widerspruch.de an den Start brachten, war der Erfolg keineswegs sicher. Die große Frage: Waren die Kundinnen und Kunden der ambulanten Pflegedienste schon bereit für eine online Rechtsberatung?

Die Idee des Servicemoduls war einerseits die Pflegefachkräfte von der überbordenden Bürokratie in den Genehmigungsverfahren der Verordnungen häuslicher Krankenpflege nach § 37 SGB V entlasten und andererseits deutlich machen, dass viele Ablehnungen, Befristungen oder Teilgenehmigungen der gesetzlichen Krankenkassen rechtswidrig sind.
Zu offensichtlich müssen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in den gesetzlichen Krankenkassen gegen die gesetzlichen Bestimmungen, die gesicherte Rechtsprechung und den vertraglichen Regelungen in den Bundesrahmenempfehlungen verstoßen.
Das Servicemodul sieht vor, dass dann, wenn eine Verordnung nicht wie ärztlich ausgestellt genehmigt wird, schnell und unbürokratisch geprüft wird, ob sich der Widerspruch lohnt. Das besondere Serviceversprechen: Diese Prüfung ist immer kostenlos! Im vergangenen Monat war es dann so weit: Der 1000. Abhilfebescheid konnte gefeiert werden.
Tausendmal Gewinn für die Versorgungssicherheit mit ärztlich verordneten Leistungen für die Kundinnen und Kunden in der ambulanten Pflege; tausendmal Rechtssicherheit für verordnende Ärztinnen und Ärzte und natürlich die ambulanten Dienste. Aber eben auch: Tausendmal konnte der Beweis angetreten werden, dass viele Beanstandungen der Verordnungen häuslicher Kran-kenpflege der gesetzlichen Krankenkassen schlicht rechtswidrig sind!
Wer für seine Kundinnen und Kunden noch nicht dabei ist: Auf www.hp-widerspruch.de findet sich ein Erklärvideo zur besonders leichten Umsetzung in der Praxis.
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