Management
So gelingt der familiäre Generationswechsel
Die Übernahme des elterlichen Unternehmens sieht auf den ersten Blick ganz einfach aus. Alle Beteiligten müssen sich einig sein, dann kann es so weitergehen wie bisher. Auch in diesem Fall muss allerdings die Übergabe sorgfältig vorbereitet werden, die ggf. gewünschte (vorübergehende) Zusammenarbeit geklärt sein und die vertraglichen Grundlagen sind zu vereinbaren.

Wichtig: Der familiäre Nachwuchs muss den Betrieb mit „eigenen“ Augen sehen und regelmäßig zeitgemäß und zukunftsorientiert aufstellen. Ein eigenes Konzept ist die Grundlage, wie bei jedem anderen Übernehmer auch. Die Strukturen und Prozesse stehen auf dem Prüfstand, was nicht bedeutet, dass Bewährtes keinen Bestand haben soll.
Die vorübergehende Zusammenarbeit vereint die Erfahrung der Unternehmensführung mit der Dynamik zeitgemäßer Ausrichtung nur, wenn die Chemie stimmt!
In vielen Fällen erhält die abgebende Generation für eine bestimmte Zeit klar abgrenzbare Tätigkeitsfelder. Beispiele: Rechnungswesen, Pflegen der Außenkontakte zu Kranken- und Pflegekassen, dem Sozialamt, Ärztinnen und Ärzten. Allerdings müssen dies Bereiche sein, die nicht anders strukturiert werden sollen. Wird etwa geplant, die Beratungsgespräche nach § 37 Abs. 3 SGB XI künftig (teilweise) digital zu führen, so wird dieser Bereich nicht geeignet sein. Es ist allerdings immer zu erleben, dass die vorübergehende Anwesenheit der bisherigen Inhaber ein Sicherheitsgefühl für die Beschäftigten erzeugt.
Entscheidend ist: Der/die neue Chef:in muss (Geschäftsführungs-) Leitungskompetenz zeigen und im Unternehmen leben. Dazu gehören Personalführung und Controlling. Prozesse und Strukturen stehen bei jeder Übergabe auf dem Prüfstand. Der Generationswechsel kann auf der Personalebene einiges bewirken.
Darauf sollte sich der/die Nachfolger:in einstellen:
- Einige Beschäftigte wollen/können sich nicht an die neue Führung gewöhnen und verlassen das Unternehmen.
- Durch die Verjüngung in der Führungsebene interessieren sich Beschäftigte der gleichen Generation für das Unternehmen.
Zu den finanziellen „Einstiegsvarianten“:
- Je nach Familiensituation und Vermögen der Eltern kommt ggf. die Schenkung in Frage. Für jeden Übernehmer ein komfortabler Start.
- Der entgeltliche Erwerb sorgt für klare Verhältnisse bezogen auf die Abgrenzung der Vermögen der Generationen untereinander. Das übernehmende Kind oder Enkel verdient sich das Unternehmen über den Kaufpreis selbst. Ein Ausgleich an Geschwister entfällt. Sich auf einen Erwerb auf (Leib-)Rentenbasis einzulassen, will gut überlegt sein. Hier besteht für den Übernehmer wegen der nicht einschätzbaren Jahre der Rentenzahlung ein finanzielles Risiko.
Wenn der Pflegedienst als Personenunternehmung (z.B. Einzelunternehmen) betrieben wird, sollte der Generationswechsel mit Überlegungen zur zukünftigen Rechtsform verbunden werden. Die GmbH ist in der Regel die geeignete Rechtsform. Dies sowohl aus steuerlichen als auch aus allgemein juristischen Gründen.
Bei jeder Veränderung der Rechtsform und des Trägers sind allerdings die statusbegründenden Verträge mit den Kranken- und Pflegekassen sowie dem Träger der Sozialhilfe neu abzuschließen.
30 Jahre Häusliche Pflege
Weitere Beiträge der Serie zur Unternehmensgrüdnung und -nachfolge von Rainer Berg und Prof- Ronald Richter lesen Sie in Häusliche Pflege sowie auf der Jubiläumssonderseite 30jahre.haeusliche-pflege.net.
Veranstaltungstipp
Die beiden Autoren sind auch auf der Häusliche Pflege Managementkonferenz am 10. Oktober in Berlin verteten. Richter will die Regelungen zur Wundversorgung in den Vordergrund seines Vortrags stellen. Berg will angesichts der Tariftreuepflicht Antworten auf Frage “Was ist jetzt zu tun, um auf wirtschaftlich stabilem Kurs zu bleiben?” geben.
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