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Soforthilfeprogramm Green Care and Hospital in Brandenburg
Die Förderrichtlinie für das “Soforthilfeprogramm Green Care and Hospital” ist ab sofort in Kraft getreten. Ambulante Pflegedienste haben nun die Möglichkeit, Unterstützung bei der nachhaltigen Umstellung ihrer Energieversorgung zu erhalten.

Das Land Brandenburg stellt in diesem Jahr 32,5 Millionen Euro aus dem “Brandenburg-Paket” für dieses Programm zur Verfügung. Zusätzlich können Verpflichtungen für das Jahr 2024 in Höhe von 30 Millionen Euro eingegangen werden.
Ambulante Pflegedienste, ebenso wie Krankenhäuser, Schulen für Gesundheitsberufe, Dienste und Einrichtungen der Pflege, unterstützende Wohnformen, staatlich anerkannte Pflegeschulen und Angebote der Eingliederungshilfe können ab sofort Anträge stellen. Das Landesamt für Soziales und Versorgung ist die Bewilligungsbehörde. Weitere Informationen und der Link zur Antragsstellung finden sich auf der Website des Landesamtes: https://lasv.brandenburg.de/green-care-and-hospital.
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Bündnis 90/Die Grünen) betont die Bedeutung der Förderung. Die steigenden Energiepreise hätten Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen wirtschaftlich stark belastet. Um die Kostensteigerungen einzudämmen, sei es daher wichtig, den Verbrauch fossiler Brennstoffe zu reduzieren und energieeffiziente Investitionen vorzunehmen. Obwohl die Einrichtungen oft finanziell eingeschränkt sind, sei es notwendig, energieeffiziente Maßnahmen anzugehen, um zukünftige Krisen besser bewältigen zu können.
Das “Soforthilfeprogramm Green Care and Hospital” ermöglicht Förderungen für verschiedene Maßnahmen, darunter Investitionen in Gebäude und Grundstücke wie Wärmedämmung, Umstellung der Energie- und Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien oder Fernwärme, sowie Umstellung auf Elektromobilität für Fahrzeuge und Investitionen in Schulungen und Fortbildungen zur Förderung eines energieeffizienten Nutzerverhaltens.
Um eine Förderung zu erhalten, müssen die geplanten Maßnahmen zu einer erheblichen Reduzierung des Einsatzes fossiler Energien führen. Zudem erfolgt eine Prüfung der baulichen Maßnahmen durch die Energieagentur Brandenburg der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH.
Die Richtlinie für das “Soforthilfeprogramm Green Care and Hospital” wurde im Amtsblatt für Brandenburg (Nummer 21 vom 31. Mai 2023) veröffentlicht. Ambulante Pflegedienste haben somit die Möglichkeit, von den Fördermaßnahmen des Programms zu profitieren und ihre Energieversorgung nachhaltig umzustellen.
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