Corona
Sonderregelungen für pflegende Angehörige verlängert
Im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) hat der Bundestag die Verlängerung von bisher befristeten Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige bis Ende März 2021 beschlossen.

Am 18. Dezember 2020 wird sich der Bundesrat mit dem Thema befassen, das Gesetz ist jedoch als zustimmungsfrei eingestuft.
Auf Anfrage des Verbands Pflegehilfe teilte das Bundesgesundheitsministerium mit, dass folgende Sonderregelungen ihre Gültigkeit behalten sollen:
- 20 statt 10 Tage Freistellung, um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren. Das Pflegeunterstützungsgeld dient als Lohnersatz.
- Kurzfristige und flexible Reduzierung der Arbeitszeit zugunsten der Familienpflegezeit.
- Flexiblere Nutzung des Entlastungsbetrags in Höhe von 125 Euro für notwendige Hilfen z. B. durch Nachbarn. Gilt bei Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege.
- Nutzung des Sachleistungsbetrags von bis zu 1.995 Euro für die Vertretung durch andere Pflegepersonen, Freunde oder Nachbarn, beim Ausfall ambulanter Pflegedienste.
- 60 Euro statt 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Mundschutze und Desinfektionsmittel.
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