Politik
Sozialstationen fühlen sich nicht ausreichend geschützt
Die Sozialstationen der Diakonie Rheinland-Pfalz haben sich im Rahmen eines Pressegesprächs an die Öffentlichkeit gewandt, weil sie höhere Schutzmaßnahmen in Bezug auf das Corona-Virus fordern. Während es für die stationäre Pflege ein Testkonzept gibt, trage die ambulante Pflege hier ein viel zu hohes Risiko, so die Verantwortlichen.

Die Sozialstationen kritisierten, dass es für die ambulante Pflege lediglich Testungen bei einem konkreten Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Fall gäbe, während für den stationären Bereich ein richtiges Testkonzept existiere. „Dieses Risiko wollen die Diakonie-Sozialstationen nicht länger tragen“, heißt es in der Mitteilung. Beim Schutz der Pflegebedürftigen und Mitarbeitenden sähe sich die ambulante Pflege am Ende der Kette. „Unsere Pflegekräfte sind die Personengruppe, die am nächsten am Menschen arbeitet. Da brauchen wir mehr Sicherheit.“ Auch in Bezug auf die Atemschutzmasken fühlten sich die Sozialstationen bisher alleingelassen. Bei der Diakonie habe man bei jeglichem Patientenkontakt FFP2-Masken verpflichtend angeordnet. „Ob dieses Sicherheitsdenken über den Pflege-Schutzschirm im Nachhinein auch vergütet wird, steht noch nicht fest.“
Den Anschuldigungen der Diakonie widerspricht Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und erinnert an die seit Längerem bestehenden finanziellen und materiellen Hilfen durch Land und Bund. Zum Vorwurf, das Land unterstütze nicht mit notwendiger Schutzausrüstung, stellte die Ministerin klar: „Ambulante Pflegedienste erhalten Material und finanzielle Mittel. Allein von der Diakonie sind bei uns bis Anfang September fast 40 Bestellungen eingegangen und erfüllt worden.“ Die Schutzausrüstung werde gegen Kostenerstattung auf Basis einer Bundesgewichtung abgegeben. Dies erfolge seit nunmehr einem halben Jahr mit dem Ziel, allen Diensten und Einrichtungen aus diesem Sektor zu ermöglichen, sich mit PSA auszustatten.
Den Vorwurf, pandemiebedingte Mehrausgaben für Schutzausrüstung würden nicht refinanziert, wies die Ministerin entschieden zurück: „Diese Aussage ist falsch. Die Erstattung durch die Pflegekassen hat der Bundesgesetzgeber nicht nur für stationäre Pflegeeinrichtungen, sondern auch für ambulante Pflegedienste ganz klar geregelt.
Corinna Wirth, stellvertretende Vorsitzende der AG Sozialstationen, zeigt sich nach dem Austausch mit dem Sozialministerium zufrieden: „Frau Bätzing-Lichtenthäler hat uns die Finanzierung der Schutzmaßnahmen zugesagt und wenn nun auch die Testungen in der ambulanten Pflege besser und schneller organisiert werden, ist das ein großer Schritt nach vorne.“
Lesen Sie den ausführlichen Beitrag zu diesem Thema in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung CAREkonkret.
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