Management

Strategisch betrachtet: Steuertipps zum Jahreswechsel

Steuern sind aus Unternehmersicht die uneffektivsten Ausgaben. Oberstes Gebot ist, die Steuern zu mindern. Dipl. Betriebswirt Rainer Berg gibt Tipps und Hinweise.

Eine Hand drückt eine Taste auf einem Taschenrechner.
Bild: Petrik - AdobeStock. Der „steuerliche“ Jahreswechsel 2022/2023 ist ein besonderer. Beide Jahre sollten bei der „Steuergestaltung“ zusammen betrachtet werden.

Wie der Steuerberater Rainer Berg in der Dezember-Ausgabe von „Häusliche Pflege“ betont, müssen Pflegedienste im Jahr 2023 mit niedrigen Gewinnen, wenn nicht gar mit Verlusten rechnen. Dies führe zu der Überlegung, das zu versteuernde Einkommen in 2022 möglichst weitgehend zu mindern und damit Liquidität zu schonen. Denn in 2023 werde nach dieser Prognose weniger zu versteuerndes Einkommen entstehen; in 2024 könnte sich die Lage wieder entschärfen.

Zur Steuerminderung seien Investitionen (ggf. vorgezogen) grundsätzlich geeignet. In diesem Sinne zu handeln, könne aber fatale Folgen haben, so dass die Finanzkraft des Pflegedienstes dadurch geschwächt werde: Für Pflegedienste mit geringen Rücklagen liege ein Konflikt vor, der individuell betriebsbezogen gelöst werden müsse. Diese Überlegungen gälten für Unternehmen mit ausreichenden Rücklagen weniger. Investieren (mit Finanzmittelabfluss) sei für sich betrachtet also nicht die Lösung.

Ansatz des Investitionsabzugsbetrages

Stattdessen würden, so er Experte, Betriebsausgaben gesucht, die einerseits die Steuerlast mindern und anderseits zu keinem unmittelbaren Finanzmittelabfluss führten. Derer gebe es einige, etwa  Nutzung von vielfältigen Sonderabschreibungen sowie die Nutzung der Sofortabschreibung bei Hardware und Software und Geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) bei bereits angeschafften Gegenständen – oder der Ansatz des Investitionsabzugsbetrages (hiermit werde, vereinfacht gesagt, die Abschreibung vorgezogen).

Lesen Sie den ganzen Beitrag in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege.