Digitalisierung

Stromausfall: Was gilt für die digitale Dokumentation?

Fällt der Strom aus, sind digitale Patientendaten für ambulante Dienste möglicherweise nicht mehr abrufbar. Doch eine generelle Pflicht zur parallelen Papierdokumentation gibt es nicht. Die BAGFW setzt auf technische Lösungen – und sieht keinen weiteren Regelungsbedarf.

A high voltage of transmission tower in the morning sunrise with the beauty of a blue sky
Sollte der Strom ausfallen, muss die Pflege weiterhin gesichert sein. AdobeStock/Shaiful Rizal Mohd J

Was passiert, wenn ambulante Pflegedienste bei einem Stromausfall keinen Zugriff mehr auf ihre digitale Pflegedokumentation haben? Auf Anfrage von Care konkret daily hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) dazu Stellung bezogen und die bestehende Regelungslage zusammengefasst.

Stamm- und Notfalldaten müssen auf Papier vorliegen

Laut BAGFW existieren bereits verbindliche Vorgaben. Die Maßstäbe und Grundsätze für die ambulante Pflege (MuG) schreiben in Abschnitt 3.1.4.3 vor, dass „wichtige Stamm- und Notfalldaten, die in der Pflegedokumentation enthalten sind, bei dem pflegebedürftigen Menschen weiterhin in Papierform aufzubewahren“ sind. Dazu zählen unter anderem Stammdaten, Kontaktdaten des Pflegedienstes, medizinische Hauptdiagnosen, Informationen zu Medikamenten, Allergien und Unverträglichkeiten, Kontaktdaten von An- und Zugehörigen sowie gegebenenfalls Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten.

Darüber hinaus legen die MuG fest, dass die Pflegedokumentation sowohl in elektronischer als auch in Papierform erfolgen kann. Gleichzeitig müsse sie „praxistauglich“ sein und dürfe „über ein vertretbares und wirtschaftliches Maß nicht hinausgehen“. Ambulante Pflegedienste sind laut MuG zudem verpflichtet, Krisenkonzepte für verschiedene Krisensituationen vorzuhalten.

Für Leistungen der Häuslichen Krankenpflege (HKP) gelten laut BAGFW zusätzlich die Rahmenempfehlungen nach § 132a Abs. 1 SGB V. Dort ist geregelt, dass die Dokumentation in der Regel bei der oder dem Versicherten aufzubewahren ist.

BAGFW rät von paralleler Papierdokumentation ab

Eine über die genannten Stamm- und Notfalldaten hinausgehende Dokumentation in Papierform hält die BAGFW ausdrücklich nicht für sinnvoll. Laut Carolin Drößler, Referentin für Altenhilfe beim AWO Bundesverband, sei dies in der BAGFW-Arbeitsgruppe zur Krisenvorsorge intensiv diskutiert worden. Das Ergebnis: Der Aufwand einer Doppeldokumentation in Papier und digital stehe in keinem Verhältnis zum Nutzen im Krisenfall.

Stattdessen empfiehlt die BAGFW in ihrer Handreichung zur Krisen- und Katastrophenvorbereitung für ambulante Pflegeeinrichtungen technische Lösungen. Pflegedienste sollten die Dokumentation auf mobilen Endgeräten der Pflegekräfte dezentral vorhalten. Im Alltag solle eine automatische Synchronisierung mit dem Hauptserver erfolgen, sodass die Daten auch bei einem Serverausfall zumindest mit dem letzten Sicherungsstand auf den Geräten verfügbar bleiben. In Kombination mit Powerbanks oder Autoladekabeln lasse sich der Betrieb so auch im Krisenfall aufrechterhalten. Teilweise seien solche Funktionen bei cloudbasierten Dokumentationssystemen bereits angelegt, etwa durch lokalen Datenabruf zur letzten Tour.

Weiteren Regelungsbedarf sieht die BAGFW nach eigener Aussage nicht.

Die BAGFW-Handreichung „Vorbereitung auf und Bewältigung von Krisen und Katastrophen für ambulante Pflegeeinrichtungen und Tageseinrichtungen“ ist auf der Website der BAGFW abrufbar.