Eine isolierte Feststellung der Pflegebedürftigkeit bzw. der Zugehörigkeit zu einem bestimmten Pflegegrad ist rechtlich nicht möglich. Pflegebedürftigkeit ist lediglich eine Tatbestandsvoraussetzung...
Tarifverträge dürfen für gelegentliche Nachtarbeit höhere Zuschläge vorsehen als für Dauernachtarbeit. Die Ungleichbehandlung muss aber durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein.