Management
Tarifähnliche Vergütung: Zeit für Entscheidungen
Die tarifähnliche Vergütung kommt zum 1. September 2022. Daher gilt es, jetzt Entscheidungen zu treffen und die richtige Auswahl zu treffen. Viele Pflegedienste schwanken zwischen den Alternativen Tarifanlehnung oder Durchschnittswerte. Unternehmensberater Andreas Heiber gibt Hinweise.

Viele insbesondere private Dienste sehen ihre unternehmerische Freiheit eingeschränkt, wenn sie sich nach einer Tarifstruktur richten müssen. Dabei müsse aber klar sein, so schreibt der Unternehmensberater und Pflegeexperte Andreas Heiber in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege, dass die Tarifstruktur nur die Untergrenze der Vergütung darstelle, aber nicht gleichzeitig die Obergrenze! Man könne theoretisch also den niedrigsten im Land wählbaren Tarifvertrag als Untergrenze vereinbaren und oberhalb dieser Bezahlung weitere Vergütungsbestandteile definieren. In den Vergütungsverhandlungen dürfe individuell dann nur nicht die Obergrenze (10 Prozent über Entgeltniveau) überschritten werden.
Bezahlung oberhalb der Untergrenze jederzeit verhandelbar
In den Ländern werden momentan unterschiedliche Varianten mit den Kostenträgern verhandelt wie festgelegte Preise/Punktwerte für bestimmte Tarifverträge. Solche pauschalen Ansätze seien pragmatisch richtig und hilfreich, aber sie setzten die Mindestzahlung nach Tariftabellen gleichzeitig als fiktive Obergrenze fest, was so nicht definiert sei. Allerdings, so der Experte, dürften sich auch anders keine Gruppenverhandlungen organisieren lassen. Im Rahmen einer Einzelverhandlung wäre aber eine Bezahlung oberhalb der Untergrenze jederzeit verhandelbar.
Die von vielen favorisierte Variante der Durchschnittswerte pro Berufsgruppe habe 2022 den entscheidenden Nachteil, dass diese Untergrenzen mutmaßlich zu hoch definiert seien. Daher wäre man nun gezwungen, zum 1. September Mitarbeitende viel höher zu vergüten, als dies ein Jahr später notwendig wäre. Aus Mitarbeitendensicht wäre dies sicherlich nicht nachteilig, allerdings dürfte dann mindestens im nächsten Jahr keine Steigerung möglich sein. Da die Mindestwerte bei vielen Einrichtungen deutlich über den bisherigen Vergütungen liegen würden, wäre die Anpassung mit zum Teil deutlichen Preiserhöhungen verbunden. Wie die Pflegebedürftigen darauf reagieren werden, sei offen.
Lesen Sie den ganzen Beitrag in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege.
Info: Andreas Heiber hält auf dem Häusliche Pflege PDL Kongress in Dortmund (13. September 2022), Würzburg (5. Oktober 2022) und Berlin (12. Oktober 2022) einen Vortrag zum Thema “Tarifähnliche Bezahlung: Wie ist der Stand und welche Auswirkungen hat die Umsetzung?”.
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