Corona
“Tariforientierte” Entlohnung: Heute schon vorbereiten!
Nicht nur mehr Geld, sondern auch viele neue Herausforderungen bedeutet das GVWG für ambulante Dienste. Wie sich Pflegedienste heute schon auf das vorbereiten können, was sie kommendes Jahr erwartet.

Die Änderungen des Gesundheitsweiterentwick-lungsgesetzes (GVWG) haben vielfältige Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der rd. 9.770 privaten ambulanten Pflegedienste in Deutschland. Wie Rechtsanwalt Dr. Lutz H. Michel und Steuerberater Thomas Müller in der Ausgabe 12/2021 von Häusliche Pflege noch einmal betonen, steht der Erhöhung der ambulanten Sachleistungspauschalen um fünf Prozent in Bezug auf die zwingend einzuhaltende Vergütung von Mitarbeitenden ein Nebel neuer Rahmenbedingungen gegenüber.
Unter anderem gilt: Wird ein Tarifvertrag angewendet, gilt dieser für alle Mitarbeitenden und alle entstehenden Personalkosten werden refinanziert. Wird „nur“ der Nachweis erbracht, dass Tariflohn nicht unterschritten wird, erfolgt die Refinanzierung lediglich für die Pflege- und Betreuungskräfte. Denn nur für diese Gruppe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gilt das GVWG. Damit hier jedoch bei den Mitarbeitenden kein Gehaltsgefälle entsteht, müsste den nicht erfassten Mitarbeitenden, z.B. in der Verwaltung, ebenfalls ein Tariflohn gezahlt werden, allerdings ohne dass dieser durch die Kostenträger refinanziert wird.
Freiwillige soziale Leistungen
Neben weiteren Themenkomplexen, auf die die beiden Experten in Häusliche Pflege eingehen, behandeln sie auch die Frage, wie weit der einzelne Dienst vom „tarifähnlichen“ Niveau eigentlich entfernt ist. Ein Problem kann dabei sein, dass die derzeitigen Arbeitsverträge Lohnbestandteile enthalten, die ein Tarifvertrag nicht kennt und umgekehrt. Speziell geht es z.B. um freiwillige soziale Leistungen, die mitunter voll oder teilweise steuer- und sozialversicherungsfrei sind. Es werde zu klären sein, ob solche Leistungen bei Ermittlung eines Tariflohns überhaupt Berücksichtigung finden werden oder ob diese zu Lasten eines höheren Grundlohns entfallen werden.
Lesen Sie den ganzen Beitrag in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege.
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