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Tarifpflicht: Frist bis Ende April verlängert
Die Mitteilungsfrist für tarifähnliche Entlohnung in der Pflege soll bis zum 30. April 2022 verlängert werden. Das hat jetzt ein Sprecher der Bundesgeschäftsstelle des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) bestätigt. Die ursprüngliche Frist bis zum 28. Februar 2022 hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zuvor bereits auf den 31. März 2022 geschoben.

Pflegeunternehmen haben somit mehr Zeit, um ihre Meldung an die DatenClearingStelle zu tätigen. Das BMG reagiere damit auf die Kritik an der vermeintlich zu kurzen Umsetzungsfrist und viele offenen Fragen. Der Termin für die gesetzliche Umsetzungsfrist bleibt jedoch der 01. September 2022.
Wie sich die neue tarifähnliche Entlohnung auf die außerklinische Intensivpflege auswirkt, erläutern Stephan Binsch und Franziska Dunker (Voelker Rechtsanwälte) bei der KAI Management Konferenz am 18. Mai 2022 in Düsseldorf.
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