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Tarifpflicht-Herausforderungen erfolgreich entgegensteuern

Es gilt zu verhindern, dass die ambulante Pflege ein Zuschussgeschäft für die Betreiber wird. Unternehmensberater Christopher Floßbach empfiehlt einerseits, dass die Punktwerte in Einzelverhandlungen angeglichen werden. Andererseits rät er zum System der „Ergebnisorientieren Steuerung in der Ambulanten Pflege“.

Bild: kit8doo - AdobeStock. Es häufen sich Meldungen über wirtschaftliche Schieflagen und Insolvenzen kleinerer und größerer Betreiber von ambulanten Pflegediensten. Hierfür gibt es sicherlich unterschiedliche Gründe, jedoch ist auch ein entsprechender Zusammenhang mit der Umsetzung der Tarifpflicht zum 01.09.2022 im Rahmen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) zu erkennen.

Eine der wenigen verbliebenen Möglichkeiten, Überschüsse zu erzielen und damit das unternehmerische Risiko für ambulante Pflegedienste abzufedern, ist laut Unternehmensberater Christopher Floßbach die Verhandlung von Gewinn- oder Risikoaufschlägen in den Punktwerten, zumindest für den SGB XI-Bereich. Da „die nächsten Punktwertverhandlungen einen enormen Einfluss auf den zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg der Einrichtungen haben werden“ und „auch aufgrund der höheren Kosten mit mehr Konflikten in den Einzelverhandlungen gerechnet werden muss, sollten diese exzellent vorbereitet werden“, so der Experte in der aktuellen Ausgabe von „Häusliche Pflege“. Dies beinhalte, dass alle Daten sehr gut aufbereitet und zugleich eine überzeugende Argumentation aufgebaut werden müsse.

Konsequente Steuerung des Personaleinsatzes

Zudem rät Floßbach zur „Ergebnisorientierten Planung und Steuerung in der Ambulanten Pflege“. Der Gesetzgeber habe bei Erstellung der Leistungskataloge den Entgelten eine Mischkalkulation zugrunde gelegt. Bei aufwendigen Einsätzen seien die Kosten oft nicht vollständig durch die Entgelte der jeweiligen Leistungskomplexe gedeckt. Dafür lasse sich dies bei weniger aufwendigen Einsätzen in Teilen ausgleichen. „Nur durch konsequente Steuerung des Personaleinsatzes kann diese Mischkalkulation in der Leistungserbringung erfolgreich funktionieren“, so Floßbach.

Bei der Umsetzung der „Ergebnisorientierten Planung und Steuerung“ werden demnach folgende Schritte durchlaufen:

  • Ergebnisorientierte Auftragsklärung
  • Ergebnisorientierte Leistungsplanung
  • Ergebnisorientierte Tourenplanung
  • Soll-Ist-Vergleich

Lesen Sie den ganzen Beitrag in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege.