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Telematik: Anbindung für Pflege Pflicht ab 2024

Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur ist für die Pflege ab dem Jahr 2024 Pflicht. Bereits seit Juli 2021 können sich Pflegedienste freiwillig anschließen. Das haben jetzt Markus Dikty und Tim Breite von der opta data Abrechnungs GmbH im Webinar erläutert.

Screenshot: Vincentz Network Die Pflege kann sich bereits seit Juli 2021 freiwillig an die Telematikinfrastruktur anschließen. Ab 2024 ist der Anschluss Pflicht.

Notwendig für die neue Technologie sind: 

  • die Institutionskarte (SMC-B) zur Idenfizierung der Institution, digitaler Ausweis für den TI-Zugang,
  • der elektronische Heilberufeausweis (eHBA), digitaler Ausweis für den Behandler, ermöglicht Zugriff auf medizinische Anwendungen wie e-Medikationsplan, ePA oder das eRezept,
  • eGesundheits-Berufe-Register, (eGBR), gibt SMC-B und eHBA aus, sowie
  • ein Trusted-Service-Provider (TSP), der zugelassene Kartenhersteller mit Antragsportal, welcher die SMC-B und eHBA produziert und liefert.

Den genauen zeitlichen Ablauf sowie die technischen Voraussetzungen und Möglichkeiten erläutern die Referenten im Webinar, das hier zur Ansicht bereit steht.