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Telematikinfrastruktur: Update aus dem Modellprogramm
Auf dem Kongress „EXPO Living & Care“ Mitte Juni in Berlin gab Dr. Eckart Schnabel vom GKV-Spitzenverband einen aktuellen Überblick zum Stand der Modellprogramme zur Anbindung der Pflege an die Telematikinfrastruktur (TI). Dabei äußerte er sich auch zum Stichtag 1. Januar 2024, ab dem zunächst die Anbindung von Pflegediensten in der häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege verpflichtend werden soll.

Schnabel, Leiter der Forschungsstelle Pflegeversicherung beim GKV-Spitzenverband, hält es aktuell für möglich, dass der 1. Januar 2024 als Stichtag zur TI-Umsetzung in der häuslichen Krankenpflege und der außerklinischen Intensivpflege vom Gesetzgeber auch noch verschoben werden könnte. Es sei „nicht auszuschließen“, so Schnabel auf dem EXPO-Kongress am 21. Juni in Berlin, dass der Gesetzgeber dieses Datum noch mit dem Stichtag 1. Juli 2025 „harmonisiert“. Denn erst zum 1. Juli 2025 soll die TI-Anbindung für alle Pflegeeinrichtungen verbindlich werden, wie der Gesetzgeber jüngst mit dem PUEG beschlossen hat.
Zuvor ging Schnabel in seinem Vortrag u.a. auf die Hürden der TI-Anbindung der Pflege ein, die sich in den seit zwei Jahren laufenden Modellprogrammen immer noch zeigten. Die Anbindung sei „kein Leichtläufer“, befand er. Es gebe viele Barrieren in der Umsetzung von Anwendungen wie z.B. KIM (Kommunikation im Medizinwesen) zu bewältigen. Hier sei insbesondere die Schnittstelle zu den von den Einrichtungen eingesetzten Primärsoftware-Systemen immer noch ein Problem. Und auch der Mangel an Kooperationspartnern aus der Ärzteschaft, sich auf Kommunikation in der TI einzulassen, verlangsame den Fortschritt. Die Gematik und auch das BMG seien gefordert, hier noch mehr und besser zu begleiten und dem Projekt TI, das sich noch „auf einem steinigen Weg“ befindet, einen Schub zu verleihen.
Dennoch hob Schnabel hervor, dass aktuell noch 87 Pflegeeinrichtungen und -dienste in den A-Projekten des Modellprogramms aktiv seien. „Das ist durchaus ein Erfolg, weil das Thema so schwergängig ist und die Einrichtungen mit anderen Themen belastet sind“, sagte er. Und unabhängig vom Modellprogramm erprobten zurzeit auch noch zahlreiche weitere Einrichtungen die freiwillige Anbindung an die TI. Dies begrüßte Schnabel ausdrücklich, weil die TI den Einrichtungen zukünftig einen großen Nutzen und Erleichterungen bringen werde. Und da die TI-Einbindung nun qua Gesetz für alle Einrichtungen in 2025 verbindlich werde, sei es richtig und sinnvoll, sich jetzt mit dem Thema auseinanderzusetzen. (dk)
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