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Telemedizin in Pflegeeinrichtungen: Modell in Sachsen sucht Projektpartner

Seit März 2023 können sachsenweit Pflegeeinrichtungen und niedergelassene Ärzte an einem Modellprojekt zur telemedizinischen Betreuung von Bewohner:innen teilnehmen. Da die Resonanz bislang verhalten ist, wollen Kassen und Ärzteschaft das Anwerben weiterer Projektbetriebe nun intensivieren.

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Foto: Adobe Stock/wladimir 1804 Das Modell erprobt die Vorteile telemedizinischer Betreuung von Pflegeheimbewohner:innen in Sachsen.

Im Frühjahr 2023 ist ein Modellprojekt (auf Grundlage eines Vertrags nach § 140a SGB V) zur Delegation ärztlicher Leistungen auf ganz Sachsen ausgerollt worden. Es eröffnet teilnehmenden Pflegeeinrichtungen die Chance, dass Bewohner:innen per ärztlicher Video-Visite betreut werden können – ohne dass diese die Einrichtung verlassen müssen. Bislang nehmen am Projekt vier Pflegeeinrichtungen der Region Marienberg (Erzgebirge) teil. Kassenärztliche Vereinigung Sachsen (KVS) Kostenträgerseite wollen nun weitere Partner für das Projekt gewinnen.

Die Techniker Krankenkasse (TK) ist eine von insgesamt zehn gesetzlichen Krankenkassen im Freistaat, die das Projekt zusammen mit der KV Sachsen realisieren. Laut Alexander Krauß, Leiter der Landesvertretung Sachsen der TK, erhoffen sich die Kostenträger noch deutlich mehr Resonanz für das Vorhaben. „Wir wünschen uns eine stärkere Ausweitung des Projekts. Besonders in den ländlichen Regionen, wo wir mitunter eine Unterversorgung bei Ärzten haben, wäre es gut, wenn wir sowohl Pflegeeinrichtungen als auch Ärzte für diese Projekt gewinnen könnten“, sagt Krauß.

Und auch der Vertragspartner der Kassen, die KVS, untermauert ihren Anspruch, den telemedizinischen Ansatz weiter in die Fläche zu tragen. „Wir werden unsere Bemühungen zur Bewerbung des Projektes zukünftig intensivieren und gemeinsam mit den Kassen noch gezielter auf Ärzte und Pflegeeinrichtungen zugehen“, erklärt sie Ende Juni auf Nachfrage.

Bei der elektronischen Visite per Laptop, PC oder Smartphone verbleiben die Patient:innen in ihrem gewohnten Umfeld. In die Konsultation mit der jeweiligen Hausärztin bzw. dem jeweiligen Hausarzt können nach Bedarf Fachärzte einbezogen werden. Was relativ einfach klingt, ist in der Praxis längst kein Selbstläufer. Zur Implementierung des Ansatzes in die  Praxisstrukturen der Hausärzte bedürfe es „Zeit und der Auseinandersetzung mit dem Prozess“, räumt die KVS ein. Insbesondere für Praxen in ländlichen Regionen, welche häufig überdurchschnittlich hoch frequentiert seien, stelle dies bereits eine Hürde dar. Um diese zu nehmen, biete die KV deshalb interessierten Ärzten und Pflegeeinrichtungen „umfassende Hilfestellung und Schulungsangebote an“.  (dk)

Tipp: Ein ausführlicher Bericht zum Modell erscheint in der Fachzeitschrift Care konkret, Ausgabe 30, am 28. Juli 2023.