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Telepflege: Einrichtungen können an Modellprogramm teilnehmen
In einem Modellprogramm nach § 125a SGB XI können Pflegedienste und Einrichtungen an der Erprobung der Telepflege teilnehmen. Noch bis zum 31. August können interessierte Einrichtungen einen Projektantrag beim GKV-Spitzenverband einreichen.

Der GKV-Spitzenverband hat ein Dokument veröffentlicht, das Dienste und Einrichtungen darüber informiert, in welcher Form sie sich für die Teilnahme an dem Modellprogramm bewerben können. Das Informationsschreiben stellt die inhaltlichen und formalen Anforderungen zur Teilnahme sowie den Ablauf und die Inhalte des Modellprogramms vor.
Geeignete Anwendungen ermitteln
Für das Modellprojekt werden von 2022 bis 2025 10 Mio. Euro aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung bereitgestellt. Gesetzliche Grundlage ist das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz. Ziel ist es, telepflegerische Anwendungsfelder wissenschaftlich gestützt zu erproben und zu evaluieren, damit sowohl Pflegebedürftige und deren An- und Zugehörige als auch das Pflegepersonal in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen entlastet und unterstützt werden. Es soll ermittelt werden, ob sich die Versorgung pflegebedürftiger Personen durch telepflegerische Anwendungen verbessert und für welche Anwendungsfelder in der pflegerischen Arbeit der Einsatz telepflegerischer Lösungen geeignet erscheint.
Das Modellprogramm richtet sich an Dienste und Einrichtungen, „die an der Versorgung der pflegebedürftigen Person gemäß SGB XI beteiligt sind. Diese können alleine oder gemeinsam mit weiteren Beteiligten, die in diesem Kontext forschend, beratend und entwickelnd tätig sind, einen Antrag stellen“, heißt es in dem Schreiben.
Projektanträge sind per E-Mail bis zum 31. August 2023 einzureichen beim: GKV-Spitzenverband Forschungsstelle Pflegeversicherung Betreff: Modellprogramm nach § 125a SGB XI – Bewerbungsverfahren E-Mail: mp-telepflege@gkv-spitzenverband.de
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