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Televisiten: Baden-Württemberg fördert Projekte in Pflegeeinrichtungen
Um die Einführung von Televisite in Pflegeeinrichtungen voranzutreiben, möchte Baden-Württemberg Projekte fördern, die diese neue Technik erproben. Ziel sei es, die Televisite in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen zu etablieren und langfristig in die Regelversorgung einzubinden, so das Sozial- und Gesundheitsministerium.
„Televisiten bieten große Vorteile in vielen Situationen – zum Beispiel, wenn bei Pflegebedürftigen plötzlich der Blutdruck entgleist. Dann können die Pflegekräfte dank Televisite schnell und unkompliziert Hausärzte und Hausärztinnen kontaktieren und die Vitalwerte digital übertragen“, sagte Baden-Württembergs Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha. „Die elektronische Patientenakte (ePA) macht es den Ärztinnen und Ärzten möglich, auf die medizinische Vorgeschichte der Pflegebedürftigen zuzugreifen und angemessen zu reagieren“, ergänzte Lucha vor dem Hintergrund, dass der Deutsche Bundestag am 14. Dezember das sogenannte Digital-Gesetz verabschiedet hat. Dieses regelt u.a., dass Krankenkassen bis 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten eine E-Akte einzurichten haben – es sei denn, eine Patientin oder ein Patient widerspricht.
Viele Vorteile durch TI-Anbindung
Durch Televisiten könnten gesundheitliche Krisen stressfreier gelöst werden. Und für die Versichertengemeinschaft seien solche Leistungen wirtschaftlich. Unnötige und kostspielige Einweisungen in Krankenhäuser ließen sich auf diese Weise häufig vermeiden, führt des baden-württembergischen Sozialministerium weiter zur Thematik aus und erklärt: „Die Anbindung der Langzeitpflege an die Telematikinfrastruktur (TI) bietet ergänzend zu Televisiten viele Vorteile: Pflegeeinrichtungen, Ärzteschaft, Apotheken und andere Akteure lassen sich vernetzen. Vor allem bei Pflegeeinrichtungen im ländlichen Raum gewinnen Telemedizin und Televisite an Bedeutung, denn hier fehlen besonders viele Fachkräfte.“
Symposium gab Einblicke zum Thema Televisiten
Vor dem Förderaufruf hatte das Ministerium alle Akteure der Langzeitpflege zu einem Symposium über die Weiterentwicklung von Televisite in Pflegeeinrichtungen eingeladen. 150 Interessierte waren gekommen. „Das spricht für die Bedeutung, die die Akteure dem Thema zumessen. Die gesammelten Erfahrungen der Pflegeeinrichtungen, Ärzte, Apotheken, Pflegekassen und weiterer Akteure der Pflege sind ein wichtiger Baustein, um die Televisite im Land voranzutreiben“, sagte Minister Lucha. Das Symposium gab zahlreiche Einblicke in die digitale Technik im Bereich der Televisite. Lucha machte deutlich: „Televisiten sind zukunftsweisende Lösungen für eine angemessene medizinische Versorgung von älteren Menschen mit Pflegebedarf. Wir rufen dazu auf, sich für die Förderung zu bewerben.“
Die Bewerbungen laufen über zwei Stufen: Bis zum 31. Januar 2024 muss eine Skizze auf ungefähr zwei Seiten eingereicht werden, die das Interesse an der Förderung deutlich macht. Eine Expertengruppe wird diese Skizzen beurteilen und dann alle geeigneten Bewerberinnen und Bewerber auffordern, die vollständigen Antragsunterlagen bis zum 30. April 2024 einzureichen. Der Förderaufruf „Televisite in Pflegeeinrichtungen“ ist ab sofort auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg abrufbar
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