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Thema „Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“: Wichtiger Baustein der Pflegeberatung

Das Thema „Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ wird häufig unterschätzt. Dabei lassen sich hier nicht nur für Pflegebedürftige und deren Angehörige erhebliche Vorteile geltend machen, sondern auch für jeden Pflegedienst. Der Unternehmensberater Ralph Wißgott klärt auf.

Bild: akf - AdobeStock. Die Pflegekassen können subsidiär (unterstützend) finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes der pflegebedürftigen Person gewähren, wie z. B. Umbaumaßnahmen und/oder technische Hilfen im Haushalt.

Pflegeberatung, egal ob über § 37 Abs. 3 oder § 45 SGB XI, ist eine wichtige Aufgabe ambulanter Pflegedienste. „Bei Beratungen und Analysen in ambulanten Pflegediensten stellen wir jedoch oftmals fest, dass die beratenden Mitarbeiter:innen zum Thema ‚Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen‘ häufig nicht vollständig informiert sind“, schreibt der Unternehmensberater Ralph Wißgott in der Mai-Ausgabe von „Häusliche Pflege“ – und stellt sich die Frage: „Woran liegt das?“

Auch der Pflegedienst profitiert erheblich

Selbstverständlich seien die Bereiche des Leistungsrechts, mit denen ein Pflegedienst auch Umsatz und Gewinn erwirtschaften kann – wie z.B. dem Entlastungsbetrag nach § 45b oder auch der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI – augenscheinlich wichtiger. Führe man sich jedoch vor Augen, dass eine gute Beratung zu den wohnumfeldverbessernden Maßnahmen einige erhebliche Vorteile – auch für den Pflegedienst – mit sich bringt, erscheine das Thema in einem anderen Licht. So erleichterten diese Maßnahmen häufig die Pflege erheblich: „Davon profitiert der Pflegedienst in mehrfacher Hinsicht“, so Wißgott, etwa durch geringere körperliche Belastung und verkürzte Versorgungszeiten.

Wißmann erklärt, dass durch die Pflegekassen finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewährt werden können, wenn dadurch im Einzelfall

  • die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglicht wird
  • die häusliche Pflege erheblich erleichtert und damit eine Überforderung der Leistungskraft des Pflegebedürftigen und der Pflegenden verhindert oder
  • eine möglichst selbstständige Lebensführung des/der Pflegebedürftigen wiederhergestellt, also die Abhängigkeit von personeller Hilfe verringert wird.

Lesen Sie den ganzen Beitrag in der Mai-Ausgabe von Häusliche Pflege.