Management
Übersicht zum elektronischen Abrechnungsverfahren erschienen
Der GKV-Spitzenverband hat eine Broschüre zum zum elektronischen Abrechnungsverfahren mit den gesetzlichen Pflegekassen erstellt. Auf 36 Seiten werden Fragen zum Datenaustausch im Abrechnungsverfahren nach § 105 SGB XI beantwortet.

Mit dem Informationsblatt will der GKV-Spitzenverband eine Entscheidungshilfe bei Ihrer Wahl des Abrechnungsweges bieten. Zudem soll das Dokument als Leitfaden beim Einstieg in das elektronische Abrechnungsverfahren dienen. So sind unter anderem für alle gesetzlichen Pflegekassen die jeweils gültigen Neuerungen durch das elektronische Abrechnungsverfahren aufgeführt.
Einschränkend gibt der Spitzenverband zu, dass die Entwicklung und Umsetzung eines elektronischen Abrechnungsverfahrens mit der Vielzahl von Leistungserbringern sowohl für die Leistungserbringer als auch für die Pflegekassen mit umfangreichen technischen und organisatorischen Aufgaben verbunden sei. Um Startschwierigkeiten aus dem Weg zu gehen, rät der GKV-Spitzenverband daher zu einer Testphase. Während dieser sind Abrechnungsdaten auf maschinell verwertbaren Datenträgern (Diskette etc.) oder via Datenfernübertragung (DFÜ), z. B. mittels E-Mail, an die Pflegekassen zu übermitteln. Parallel zu den elektronischen Daten werden die Abrechnungen auf Papier nach dem bisherigen Abrechnungsverfahren an die zuständigen Pflegekassen gesandt.
Das Informationsblatt „Information zum elektronischen Abrechnungsverfahren mit den gesetzlichen Pflegekassen – Datenaustausch im Abrechnungsverfahren nach § 105 SGB XI“ (Stand 6.4.2021) finden Sie als pdf-Download hier.
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