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Verbände warnen vor massiven Ausfällen in Pflegediensten und Tagespflegen

Sorgt die einrichtungsbezogene Impfpflicht auch in der ambulanten und teilstationären Pflegefür einen Pflegekollaps? Pflegeverbände zeigen sich besorgt, dass ab dem 16. März nicht mehr genügend Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Ein Betretungsverbot für Impfverweigerer solle das letzte Mittel sein.

Deutscher Kalender März 2022 Corona Pandemie mit Impfpflicht und 3 Spritzen
Foto: AdobeStock/PhotoSG Pflegeverbände warnen im Hinblick auf die geplante Einführung der Impfpflicht Mitte März vor einem Zusammenbruch der pflegerischen Versorgung.

Wenn nach dem Einsetzen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Pflegekräfte mit Betretungsverboten belegt werden, droht die pflegerische Versorgung in besonders stark von der Pandemie betroffenen Bundesländern zusammenzubrechen. Davor warnen der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB).

“Es gibt auch in der ambulanten Pflege kritische Personalengpässe durch Krankheitsfälle – selbst bei geboosterten Personen – und durch Quarantäneanordnungen. Trotz der verkürzten Quarantäne sorgt dies für erhebliche Besetzungsprobleme bei den Touren. Derzeit versuchen zum Beispiel einige Träger, die auch Tagespflegen betreiben, das Personal von dort mit im ambulanten Dienst einzusetzen, um die Versorgung der Patienten zu sichern”, beobachtet bpa-Präsident Bernd Meurer.

“Solche Kompensationsmöglichkeiten sind natürlich begrenzt. Alle Sorgen angesichts der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gelten für die ambulante und teilstationäre Pflege ebenso wie für die stationären Einrichtungen”, so Meurer weiter.

In der ambulanten Pflege würden die befürchteten Auswirkungen deutlich sichtbar werden, da in der 1:1-Versorgung Ausfälle nicht unmittelbar kompensiert werden können. “Wenn also zusätzlich zu den bereits Erkrankten nun durch die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht weitere Kräfte ausfallen, führt das zu Versorgungsausfällen in der ambulanten Pflege. Letztlich ist die Sicherstellung der Versorgung vieler Patientinnen und Patienten nicht mehr gewährleistet“, befürchtet er.

Thomas Knieling, Bundesgeschäftsführer des VDAB, sieht die Situation ähnlich dramatisch. Personellen Ausfälle in der ambulanten Pflege und Tagespflege würden sich schneller auf die Versorgung auswirken, da der Personalpool kleiner ist. Andererseits seien die wirtschaftlichen Auswirkungen im vollstationären Bereich größer, weil die hohen Fixkosten kaum beeinflussbar sind.

“Was die Krisenpläne anbelangt, so stellen sich weitgehend die gleichen Themen und Herausforderungen über alle Versorgungsbereiche. Es braucht ein stringente Anwendung des Instrumentariums aus § 150 SGB XI, wobei eine volle Kompensation der Lücken auch darüber nicht zu erwarten sein wird”, sagt der VDAB-Geschäftsführer.

„Die einrichtungsbezogene Impfpflicht kann nur mit großer Vorsicht und in einem abgestuften Verfahren umgesetzt werden. Dazu haben die Gesundheitsminister einen Beschluss gefasst und das Bundesgesundheitsministerium aufgefordert, Richtlinien zu erlassen. Diese müssen vor Ort auch konkret und verlässlich umgesetzt werden. Ein Betretungsverbot ist nach den Gesundheitsministern das letzte Mittel“, berichtet bpa- Präsident Meurer. Zudem könne das Ziel der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, den Schutz für pflegebedürftige zu erhöhen, nur erreicht werden, wenn auch Angehörige und Besucher geimpft sein müssen. „Eine allgemeine Impfpflicht muss schnell kommen, um die Infektionszahlen einzudämmen und die Pflege zu entlasten“, stellt Meurer klar.