Recht
Verband drängt auf Änderung der HKP-Richtlinie
„Die Verlängerung der Brieflaufzeiten bringt die Pflegeeinrichtungen immer weiter in die Bredouille: Eine Genehmigung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege (HKP) ist fristgerecht so gut wie unmöglich“, warnt der Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad).
„Für die Pflegeeinrichtungen bedeutet dies, in Vorleistung treten zu müssen, ohne zu wissen, ob sie ihre erbrachten Leistungen auch vergütet bekommen. Nach dem vor einem halben Jahr beschlossenen und seit Anfang dieses Jahres in Kraft getretenen Postrechtsmodernisierungsgesetz müssen Briefe erst nach 3 bis 4 Werktagen den Empfänger erreichen. Zuvor galt eine Laufzeit von 1-2 Werktagen, die gerade noch den fristgerechten Zugang der zu genehmigenden HKP-Verordnungen bei den Krankenkassen ermöglichte“, so der bad.
Der Verband habe bereits bei der Entschließung des Bundestages auf die Problematik der Laufzeitänderung hingewiesen, die sie für die Pflegeeinrichtungen im Bereich des SGB V mit sich bringt. „Er forderte daher seinerzeit, die HKP-Richtlinie den neuen Regularien anzupassen. Dieser Aufforderung ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bis heute nicht gefolgt. Dies bat der bad e.V. zum Anlass genommen, um seine Forderung noch mal in einem Schreiben an den G-BA zu unterstreichen“.
Die Bundesgeschäftsführerin des bad Andrea Kapp verlangt daher: „Es ist jetzt wirklich dringend geboten, dass der Gemeinsame Bundesausschuss aktiv wird und die HKP-Richtlinie schnellstens angepasst. Die Frist zur Einreichung von Verordnungen häuslicher Krankenpflege bei den Kostenträgern muss zwingend verlängert und die neuen Brieflaufzeiten müssen berücksichtigt werden. Es ist nicht hinnehmbar, dass Pflegedienste hier in eine Vorleistung gehen, um deren Erstattung sie streiten müssen, weil dank der Postzustellung eine Fristwahrung nicht mehr möglich ist!“
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