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Verband fordert Onlineveröffentlichung von Betrugsfällen
Die in jüngster Zeit publik gewordenen Fälle von Abrechnungsbetrug haben den IPV – Ambulanten Intensivpflegeverbandes Deutschland e.V. zur Stellungnahme veranlast. Der Verband fordert ein zentrales Onlineportal zur Veröffentlichung von Betrugsfällen.

Zudem müssen die vertraglichen Zulassungsvoraussetzungen von Pflegediensten überdacht und bundesgesetzlich reglementiert werden, heiß es in der Stellungnahme des IPV. Der IPV-Vorsitzende Stephan Kroneder befürchtet durch die Betrugsvorfälle einen großen Imageverlust der gesamten Pflegebranche: "Das Vertrauen in die ambulante Pflege ist angekratzt und lässt die Branche als zwielichtige Abzocker dastehen". Bei genauer Betrachtung müsse man feststellen, dass es keine Dienstleistungsbranche ohne Betrugsdelikte gibt und auch staatliche Kontrollinstrumente gegenüber der Privatwirtschaft beschränkt sind. Daneben sei zu konstatieren, dass mit den Kostenträgern keine Leistungen abgerechnet werden können, die vom Betreuer nicht beantragt bzw. nach Leistungserbringung durch ihn gegengezeichnet worden sind. Unter diesem Blickwinkel müsste man nicht nur den Pflegediensten, sondern auch den Betroffenen bzw. deren Betreuern Abrechnungsbetrug unterstellen. "Insofern glaube ich, dass häufig über Momentaufnahmen berichtet wird, die jeweils hochgekocht und der gesamten Branche zum Nachteil gereicht werden", so Kroneder.
Der IPV verweist auf bundesweit ca. 13.000 Pflegedienste, die im ambulanten Bereich Ihre Pflegekunden betreuen und versorgen. Der LKA-Bericht geht von ca. 230 Pflegediensten aus, die ein organisiertes Netzwerk von gewerbsmäßigem Betrug systematisch ausbauen. "Eine kriminelle Energie ist somit rechnerisch bei knapp 2 % der gesamten zugelassenen Pflegedienste zu verzeichnen, weshalb wohl insgesamt ein dennoch (nur) geringer Teil der Pflegebetriebe in kriminelle Machenschaften tatsächlich verwickelt ist und der Großteil der Pflegedienste, nämlich 98 %, eine regelgetreue Betriebsführung einhält", so der IPV-Vorsitzende Stephan Kroneder weiter.
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