Recht

Vereinfachung: Die Hilfsmittelempfehlung durch Pflegefachkräfte

Eigene Verordnungsbefugnisse für Pflegefachkräfte – insbesondere für Pflegehilfsmittel und bestimmte doppelfunktionale Hilfsmittel – gelten als geeigneter Ansatz für eine Verbesserung der Versorgung und Entbürokratisierung der Genehmigungsverfahren. Mit dem GVWG hat der Gesetzgeber diese Forderung nun in § 40 Abs. 6 SGB XI umgesetzt.

Foto: Studio Romantic - stock.adobe.com (Symbolbild). Die Pflegefachkraft muss über die für diese Entscheidung erforderliche Qualifikation verfügen.

Wie Rechtsanwalt Prof. Ronald Richter in der aktuellen Ausgabe von Häsuliche Pflege schreibt, ist das Ziel der neuen Regelung, dass Pflegebedürftige zügiger für sie geeignete Pflegehilfsmittel oder Hilfsmittel erhalten. Dies geschieht, indem Pflegefachkräfte, die den Pflegebedürftigen versorgen oder beraten und daher die häusliche Pflegesituation gut kennen, bereits bei Antragsstellung durch den Pflegebedürftigen eine Empfehlung für ein Pflegehilfsmittel oder Hilfsmittel, das den Zielen von § 40 Abs. 1 Satz 1 SGB XI dient, abgeben können.

Weitergehende fachliche Überprüfung durch Kranken- oder Pflegekasse nicht mehr geboten

Mit der Empfehlung der Pflegefachkraft ist eine weitergehende fachliche Überprüfung durch die Kranken- oder Pflegekasse nicht mehr geboten, es sei denn, die Kranken- oder Pflegekasse stellt die offensichtliche Unrichtigkeit der Empfehlung fest. Die Vermutung ersetzt nicht die Prüfung der Wirtschaftlichkeit durch die Kranken- oder Pflegekasse.

Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen, der, da die Regelung auch Hilfsmittel betrifft, zugleich als Spitzenverband Bund der Krankenkassen handelt, wird beauftragt, in Richtlinien bis zum 31.12.2021 die Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, die sich für das Verfahren eignen, und die hierfür erforderliche Qualifikation der Pflegefachkraft sowie das Nähere zur Empfehlung bei Antragstellung festzulegen.

Lesen Sie den ganzen Beitrag in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege.

TIPP: Prof. Ronald Richter ist Referent bei der Häusliche Pflege Inspirationswoche vom 29. November bis 3. Dezember in Potsdam und gibt ein Update zu rechtlichen Fragen in der ambulanten Pflege.