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Vergütung: Einzelverhandlungen als „Überlebenschance“
Um wirtschaftlich arbeiten zu können, muss es Pflegediensten möglich sein, Leistungen kostengerecht abzurechnen. Einzelverhandlungen sind hier ein Weg. Rainer Berg und Steffen Sörgel geben Hinweise.

Die ausreichende Vergütung für Dienstleistungen ist für den Pflegedienst (PD) von existenztragender Bedeutung. Anders als im normalen Wirtschaftsleben im Sinne der freien Marktwirtschaft können Pflegedienste den Preis ihrer Leistung nicht frei kalkuliert anbieten. Wie Dipl. Betriebswirt Rainer Berg und Unternehmensberater Steffen Sörgel in „Häusliche Pflege“ betonen, müsse dennoch eine Möglichkeit gefunden werden, kostengerecht Leistungen abrechnen zu können. Einzelverhandlungen seien hier ein Weg.
Verfahrensschritte von vorneherein bedenken
Die beiden Experten stellen die Frage nach einem „Ungleichgewicht bei Vergütungsverhandlungen“. Obwohl die Anpassung der Personalkosten im Rahmen der Tariftreueregelung und die Sachkosten nachvollziehbar stark gestiegen seien und weiter stiegen, „geben die PD schnell nach und akzeptieren das Angebot der Kassen, um zumindest zum Teil eine Gegenfinanzierung zeitnah zu erhalten“. Beim zweiten Hinschauen relativiere sich das „Ungleichgewicht“ allerdings: „Der PD hat durchaus die Möglichkeit, seinen Anspruch weitestgehend durchzusetzen. Dann müssen allerdings auch alle Verfahrensschritte von vorneherein bedacht und eingeplant werden. Beginnend beim Schiedsverfahren, spätestens im Klageverfahren verschieben sich die Machtverhältnisse.“
Daher müssten sich Pflegedienste „mit dem Thema Vergütungsverhandlungen ab sofort intensiv beschäftigen und sich zeitnah auf die nächste Runde vorbereiten“. Bei dieser Gelegenheit sei eine Auffrischung von betriebswirtschaftlichen Begriffen und Zusammenhängen ratsam.
Lesen Sie den ganzen Beitrag mit konkreten Handlungsschritten in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege.
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