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Vertragsgespräche: Das Einstufungsgutachten nutzen
Bei Vertragsgesprächen steht praktisch immer die Frage im Raum, welche Leistungen nötig sind und was diese kosten bzw. wo man sparen kann. Das Einstufungsgutachten bietet dazu vielfältige Hinweise, insbesondere zur notwendigen Behandlungspflege in Kapitel 5.

In Kapitel 5 des Einstufungsgutachtens geht es um die Bewältigung von und den selbstständigen Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, also im Kern um die Frage, welche der ärztlich angeordneten Therapieschritte bzw. Maßnahmen vom Pflegebedürftigen selbstständig durchgeführt werden können und in welchem Umfang er dies nicht kann.
Wie der Unternehmensberater Andreas Heiber in „Häusliche Pflege“ betont, habe der/die Gutachter:in alle Maßnahmen nach der Häufigkeit pro Tag, pro Woche bzw. pro Monat aufzuführen. Neben den klar definierten Kriterien sei das Kriterium „Körpernahe Hilfsmittel“ als Sammelpunkt zu verstehen: Denn hier gehört das Anund Ablegen von Prothesen, Orthesen oder Epithesen genauso dazu wie das An- und Ablegen von Sehhilfen (Brille) und Hörgeräten sowie Kompressionsstrümpfe. Für die ambulante Pflege und die Frage der sachgerechten Versorgung sein vor allem die Kriterien Medikation, Injektion, Einreibungen oder Kälte- und Wärmeanwendungen, Messen und Deuten von Körperzuständen, Körpernahe Hilfsmittel von Bedeutung.
Möglicherweise mangelnde Hinweise
Hilfebedarfe des Pflegebedürftigen, die hier dokumentiert sind, könnten dann über die Leistungen der Häuslichen Krankenpflege erbracht werden,wenn keine im Haushalt lebende Person diese Leistungen übernehmen könne: Wenn beispielsweise der pflegebedürftige Vater allein lebe und die Tochter als Pflegeperson nicht in seinem Haushalt, hätte der Pflegebedürftige zur Kompensation seines Hilfebedarfs den Anspruch auf Häusliche Krankenpflege. In der Praxis sei es allerdings fraglich, ob die Gutachter:innen im Rahmen ihres Besuches dem Pflegebedürftigen bzw. den Pflegepersonen solche Hinweise geben. Deshalb sei gerade die Überprüfung der dokumentierten Behandlungspflegebedarfe ein so wichtiger Punkt.
Lesen Sie den ganzen Beitrag in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege.
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