Politik

Warum die “tarifähnliche Zahlung” in der Praxis zu zu Gehaltskürzungen führen kann

Während bei Einrichtungen, die einen Tarifvertrag oder vergleichbare kirchliche Arbeitsrechtsregelungen abgeschlossen haben, die Bezahlung komplett übernommen wird, werden bei all den Einrichtungen, die keinen Tarifvertrag abgeschlossen haben, nicht alle Kosten übernommen. Mögliche Folgen erläutert der Pflegeexperte Andreas Heiber in der Häusliche-Pflege-Kolumne.

Foto: carballo - stock.adobe.com (Symbolbild).  Mehr als 30.000 Versorgungsverträge müssen neu geschrieben werden, unzählige Vergütungsverhandlungen müssen geführt und eine gewaltige Datenbank muss aufgebaut und mit Daten gefüttert werden. 

Der „Referenztarif“, dem Einrichtungen ab 2022 vertraglich zu folgen haben, darf nicht der höchste Tarif sein. Die Auswahl ist beschränkt auf die Tarife im regionalen Entgeltniveau, das dann nicht höher als 10 Prozent überschritten werden darf.

Was sich abstrakt anhört, kann laut dem Unternehmensberater Andreas Heiber ganz praktisch dauerhaft zu Gehaltskürzungen (besser formuliert zum Einfrieren von Gehältern) führen.

Steigerung nicht finanziert

Warum? Am verkürzten Beispiel wird dies deutlich: In der (fiktiven) Region gibt es zwei Tarifeinrichtungen, eine zahlt mit zehn Vollzeitkräften 15 € pro Stunde, die andere mit fünf Vollzeitkräften 20 €. Wegen der durchzuführenden Gewichtung liegt das regionale Entgeltniveau dann bei 16,67 €, 10 Prozent darüber bei 18,33 €. Die nicht tarifgebundene Einrichtung hat bisher angelehnt an den Tarif der zweiten Einrichtung 20 € pro Stunde bezahlt. Zukünftig wird diese Höhe nicht mehr refinanziert, sie würde nur noch maximal 18,33 € refinanziert bekommen. Zwar muss sie ihre bisherigen Vergütungen nicht absenken, aber kann diese zukünftig nicht steigern bzw. bekäme die Steigerung nicht finanziert.

Lesen Sie den ganzen Beitrag in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege.