Management

Was die Zahlen zum regionalen Entgeltniveau nun bedeuten

Am 30. November 2022 wurde zum zweiten Mal das sogenannte Regionale Entgeltniveau veröffentlicht – mit teilweise unzureichenden Plausibilitäten. Insbesondere die eingeschränkte Datenbasis wirft laut dem Pflegeexperten Andreas Heiber viele Fragen auf.

Eine rote Tüte mit einem weißen Fragezeichen.
Bild: Fredex - AdobeStock. Laut Andreas Heiber müssen Pflegedienste prüfen, ob die Option „Regionales Entgeltniveau“ dauerhaft eine verlässliche Grundlage für die Kalkulation der Personalkosten liefern kann.

Zum zweiten Mal ist im vergangenen November das sogenannte Regionale Entgeltniveau erfasst und veröffentlicht worden. Doch auch diesmal sei die Fehlerquote, die die AOK pro Bundesland veröffentlicht hat, weiterhin überraschend hoch, schreibt der Unternehmensberater und Pflegeexperte Andreas Heiber in der Januar-Ausgabe von Häusliche Pflege. Im Schnitt seien ca. 27 Prozent der Einrichtungen aus der Auswertung ausgeschlossen worden. Dazu fehlten nach Angaben des AOK-Bundesverbandes zusätzlich 2.538 Einrichtungen, die nach eigenen Angaben einen Tarifvertrag haben und diese Daten hätten melden müssen. Das heiße: Insgesamt seien nur 52 Prozent der Daten der Einrichtungen sind in die Durchschnittswerte eingeflossen, die nach Feststellung der AOK hätten berücksichtigt werden müssen.

Mitarbeitende erhalten mindestens die regionalen Entgelte

Dabei seien für Einrichtungen, die keine Tarifanlehnung, sondern das Regionale Entgeltniveau als Untergrenze für die drei Berufsgruppen gewählt haben, die Auswirkungen teilweise gravierend: Denn ab 01.02.2023 müssen sie ihren Mitarbeitenden nun mindestens die regionalen Entgelte zahlen, die gerade neu veröffentlicht wurden. In der Folge müssten speziell in den ostdeutschen Bundesländern sowie in Bremen und Hessen die Mitarbeitenden zum Teil deutlich höher bezahlt werden.

Das heiße aber auch, so Heiber, dass in diesen Bundesländern entweder schnell pauschale Verfahren zur Steigerung der Vergütungen vereinbart werden und es entsprechend viele Einzelverhandlungen geben müsse. Denn kein Unternehmer könne aus dem Stegreif fünf Prozent oder noch höhere Personalkosten refinanzieren, insbesondere dann nicht, wenn er gerade erst ab 01.09.2022 schon eine Lohnkostenerhöhung hatte. Natürlich komme auf die Pflegebedürftigen dann eine neue entsprechende Kostensteigerung zu.

Lesen Sie den ganzen Beitrag in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege.