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Webinar: Die Pflege-Buchführungsverordnung
Am 11. Dezember um 11 Uhr spricht Unternehmensberater Ralph Wißgott im Häusliche Pflege-Webinar über das Thema "Pflege-Buchführungsverordnung: von Coronahilfen bis Kostenrechnung". Zur Anmeldung geht es hier. Die Teilnahme ist für Abonnenten der Zeitschrift Häusliche Pflege kostenfrei.

Grafik: Vincentz Network
"Die Pflegebuchführungsverordnung (PBV) ist eine zwingend anzuwendende Rechtsverordnung, deren Nichtbefolgung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und sogar bußgeldbewehrt ist", sagt Referent Ralph Wißgott. Zudem konkretisiere sie gesetzliche Vorgaben aus dem SGB XI.
"Die Anwendung der PBV ist jedoch alles andere als lästig, sie bildet die Grundlage für Pflegesatzverhandlungen und andere Formen der Kalkulationen sowie hervorragende Auswertungsmöglichkeiten für die Träger von Pflegeeinrichtungen. Die Corona-Hilfen sind bisher in der PBV nicht vorgesehen. Aber gerade bei diesen Zuschüssen ist es wichtig, sie richtig zu verbuchen, vor allem um einer nachgelagerten Prüfung der Ansprüche Stand zu halten", erklärt der Unternehmensberater.
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