Corona
Welche Kennzeichnung von Atemschutzmasken korrekt ist
Filtrierende Atemschutzmasken sollen während der Corona-Epidemie in erster Linie die Beschäftigten im Gesundheitswesen vor Infektionen schützen. Doch auf dem Markt finden sich aktuell zum Teil falsch deklarierte, irreführend gekennzeichnete, nicht geprüfte oder nicht zertifizierte Produkte.

Sie werden zwar als Schutzausrüstung verkauft, können jedoch nur einen verminderten oder sogar keinen Schutz bieten. Der jetzt von Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlichte baua: Fokus “Hinweise zum Erkennen konformer Atemschutzmasken” soll nach Aussage der BAuA eine Orientierungshilfe sein, um sichere Produkte zu identifizieren.
Geachtet werden soll vor allem darauf, dass die Masken eine korrekte Kennzeichnung tragen. “So gehört bei europäischen konformen Masken/FFP-Masken immer eine vierstellige Nummer einer Prüfstelle zum CE-Zeichen. Ebenso dürfen sich keine Hinweise auf unterschiedliche Standards, wie beispielsweise CE und KN95 oder EN 149 und GB2626, auf der Maske befinden. Masken, die umetikettiert wurden, sollten ebenso wenig benutzt werden, wie Masken, die widersprüchliche Angaben auf Verpackung und Produkt enthalten”, so die Bundesanstalt.
Den baua: Fokus “Hinweise zum Erkennen konformer Atemschutzmasken” gibt es im pdf-Format im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/dok/8850730.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren