Pflegepolitik
Wo in der ambulanten Pflege Effizienzreserven schlummern
23,5 Prozent Lohnplus in drei Jahren, doppelte Vergütungsverhandlungen, Konzepte ohne Mehrwert: Der bpa fordert im eine ehrliche Debatte über die Tariftreue und legt sechs Reformhebel für die ambulante Pflege vor. Geschäftsführer Sven Wolfgram sieht das größte Einsparpotenzial beim Pflegegeld – und verweist auf ein IW-Gutachten.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) hat Reformvorschläge für die ambulante Pflege vorgelegt. In einem Beitrag von bpa-Geschäftsführer Sven Wolfgram, der das bpa.Magazin 01/2026 eröffnet, werden mehrere Handlungsfelder benannt, in denen aus Sicht des Verbandes Effizienzreserven liegen. Hintergrund seien steigende Kosten, Fachkräftemangel und wachsende Dokumentationspflichten, die die Versorgung der rund fünf Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland erschwerten.
Pflegegeld zweckbinden und einkommensabhängig gewähren
Das größte Einsparpotenzial sieht der bpa beim Pflegegeld, insbesondere in den Pflegegraden 1 und 2. Da die Leistung bislang ohne Zweckbindung ausgezahlt werde, sei unklar, ob sie tatsächlich für die pflegerische Versorgung verwendet werde. Viele Pflegebedürftige mit geringem Hilfebedarf könnten die nötige Unterstützung auch aus eigenem Einkommen oder Vermögen finanzieren. Wolfgram verweist dabei auf ein Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) vom 7. März 2025, das Einsparpotenziale bei einer einkommens- und vermögensabhängigen Gewährung aufzeige.
Tariftreue: Kostendynamik ohne strukturellen Nutzen
Die 2022 eingeführte Tariftreuepflicht habe vor allem zu steigenden Kosten und Koordinationsaufwand geführt, ohne die Versorgungsstruktur zu verbessern, so der bpa. Das regional übliche Entgelt (rüE) für eine Pflegefachkraft in Hamburg sei von 22,58 Euro im Jahr 2022 auf 27,89 Euro laut Veröffentlichung vom Oktober 2025 gestiegen – ein Plus von 23,5 Prozent in drei Jahren. Die Sachleistungsansprüche würden hingegen nicht in vergleichbarem Umfang angehoben, sodass Pflegebedürftige weniger Versorgung für mehr Geld erhielten.
Besonders kleine Pflegedienste seien überfordert: Ohne eigene Personalabteilung sei die Auswahl und Anwendung eines Tarifsystems kaum leistbar, weshalb viele auf die regional übliche Entlohnung setzten. Aufgrund hoher Fluktuation müsse jedoch ständig neu gerechnet werden, ob die Durchschnittsgehälter der jeweiligen Qualifikationsgruppe noch dem rüE entsprechen. Der bpa fordert eine „ehrliche Debatte“ darüber, ob die Regelung in ihrer jetzigen Form noch ihre Ziele erreiche.
Gemeinsame Verhandlungen für SGB V und SGB XI
Erheblicher Effizienzverlust entstehe durch die getrennten Vergütungsverhandlungen für häusliche Krankenpflege (SGB V) und Pflegeversicherung (SGB XI). Obwohl dieselben Mitarbeitenden mit identischen Qualifikationen die gleichen Kosten verursachten, akzeptierten Krankenkassen häufig Kostenansätze nicht, die im SGB XI längst anerkannt seien. Die Folge seien doppelter Verhandlungsaufwand, unterschiedliche Refinanzierungsniveaus sowie zusätzliche Bürokratie- und Rechtskosten. Der bpa plädiert für ein gemeinsames Verhandlungssystem.
Bürokratieabbau, besonders bei der Ausbildung
Der Dokumentationsaufwand sei massiv gewachsen – von Qualitätsdarstellungen über Personalübersichten bis zu Meldungen rund um die Pflegeausbildung. Im Ausbildungsbereich bündelten sich Erfassung von Praxisstunden und Einsatzplänen, Rückmeldungen an Schulen und Behörden, Vertragserstellung, Prüfungsanmeldungen, Nachweise im Umlageverfahren sowie die Abrechnung des Ausbildungszuschlags mit jeder einzelnen Leistung. Der Verband fordert eine drastische Reduzierung der Melde- und Berichtspflichten und eine Vereinheitlichung digitaler Verfahren.
Pflegeberatung nach § 45 SGB XI bundeseinheitlich regeln
Während die Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI bundesweit einheitlich geregelt sei, gälten für Angebote nach § 45 SGB XI je nach Pflegekasse unterschiedliche Anforderungen und Abrechnungswege. Nur etwa die Hälfte aller ambulanten Pflegedienste in Deutschland biete diese Leistung an. Der bpa fordert eine bundeseinheitliche Regelung analog zu § 37 Abs. 3.
Keine neuen Detailkonzepte
Pflegedienste müssten eine Vielzahl an Konzepten vorlegen und fortschreiben – etwa zu klimabedingten Krisen, Hygienemanagement, Hitzeschutz, Gewaltschutz, Beschwerdemanagement und Notfällen. Diese Vorgaben verursachten Mehrkosten ohne Mehrwert für Pflegekunden, da die beschriebenen Maßnahmen ohnehin zur qualitativ hochwertigen Versorgung gehörten und vom Medizinischen Dienst regelmäßig geprüft würden.
Weitere Ansatzpunkte
Über die genannten Felder hinaus nennt der bpa weitere Hebel: eine Kompetenzvermutung für internationale Fachkräfte, Sonderparkrechte für Pflegedienste, gerechtere Refinanzierungsstrukturen sowie mehr Flexibilität bei Personal und Qualitätsprüfungen. Ohne spürbare Entlastung, so das Fazit Wolfgrams, sei eine stabile und wirtschaftlich tragfähige ambulante Versorgung nicht zu sichern.
Der vollständige Beitrag von Sven Wolfgram ist im bpa.Magazin 01/2026 erschienen. Weitere Informationen unter www.bpa.de.
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