Politik
Wohnen in Gemeinschaft: Berliner Erklärung veröffentlicht
Nach zwei Jahren wieder als Präsenzveranstaltung zog am 5. Oktober die Bundeskonferenz Wohnen in Gemeinschaft zahlreiche Fachbesucher:innen in die Hauptstadt. Claudius Hasenau veröffentlichte mit der Berliner Erklärung ein Positionspapier der Branche.

„Vollstationäre Einrichtungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf sind als priorisiertes Versorgungsangebot nicht mehr zeitgemäß. Diese Menschen dürfen nicht länger vorrangig in eine anstaltsmäßige Versorgung übergeleitet werden“, zitierte Claudius Hasenau aus der Berliner Erklärung. Dieses Positionspapier des Verbands wig – Wohnen in Gemeinschaft wurde erstmalig wurden von dessem Gründungsvorstand und ersten Vorsitzenden auf der Tagung präsentiert.
Beispielsweise dürfte auch der Anspruch auf Leistungen nach dem Tode des Berechtigten nicht auf stationäre Einrichtungen begrenzt werden. “Der Anspruch muss auch für ambulante Leistungsgeber und somit auch auf ambulant betreute Wohngemeinschaften (vgl. § 19 Abs. 6 SGB XII) Gültigkeit haben”, so Hasenau. Auch dürften die Anforderungen an WG-Häuser “nicht länger Einzelangelegenheiten einzelner Sachbearbeiter mit individuellen Vorstellungen” sein.
Die Pflegereform 2021 stärke zudem die vollstationäre Langzeitpflege durch die Entlastung der Bewohner:innen. Nutzer:innen von Wohngemeinschaften hätten nach wie vor alle Kosten zu tragen. „Sie erhalten keinerlei staatliche Hilfe, obwohl die Kostensteigerungen hier gleichfalls immens sind. Hier ist eine Gleichbehandlung herzustellen“, so Hasenau. „Wir fordern von der Bundes- und der Landespolitik eine Beteiligung an dem Prozess der Pflegereform.“
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