Recht

Wundversorgung: Auch nicht-spezialisierte Dienste grundsätzlich berechtigt

Zuletzt wurden ambulante Pflegedienste vermehrt von Krankenkassen darauf hingewiesen, dass die Versorgung chronischer und schwerheilender Wunden seit dem 01.10.2022 nur noch von einem spezialisierten Pflegedienst oder einem Wundzentrum erbracht werden könne. Rechtsanwalt Michael Greiner kann das so nicht nachvollziehen.

Bild: Scriblr - Adobe Stock. Eine Krankenkasse kann die Genehmigung einer ärztlich verordneten Behandlungspflege nur dann ablehnen, wenn es an der medizinischen Notwendigkeit fehlt oder Zweifel an der Einstufung der Wunde als chronisch bestehen. 

Wie Michael Greiner, Geschäftsstellenleiter Mitte beim Bundesverband Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (bad) e.V., in der aktuellen Aushabe von „Häusliche Pflege betont, gelte, trotz der Neuregelung in § 6 der Bundesrahmenempfehlungen nach § 132a Absatz 1 SGB V zur Versorgung mit Häuslicher Krankenpflege, dass nicht-spezialisierte Leistungserbringer chronische Wunden weiterhin versorgen können, jedoch bei der Leistungserbringung nachrangig zu berücksichtigen seien. Konkret folge dies aus § 6 Absatz 17 der Bundesrahmenempfehlungen. Danach könne ein nicht-spezialisierter Pflegedienst mit Vertrag nach § 132a Absatz 4 SGB V gegenüber Versicherten für den jeweiligen Verordnungszeitraum Leistungen nach Nummer 31a des Leistungsverzeichnisses der HKP-Richtlinie, der Wundversorgung einer chronischen und schwerheilenden Wunde, erbringen.

Versorgung durch nicht-spezialisierte Dienste

Allerdings dürfe die Krankenkasse in diesen Konstellationen dem nicht-spezialisierten Pflegedienst mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens sieben Tagen die Übernahme der Versorgung durch einen spezialisierten Dienstleister ankündigen. Insbesondere in Konstellationen, wo ein Arzt bei der Versorgung chronischer Wunden keinen spezialisierten Leistungserbringer berücksichtigt, etwa weil kein spezialisierter Leistungserbringer vor Ort vorhanden ist oder zwar vorhanden, aber keine Kapazitäten für Neukunden hat, dürfte die Versorgung auch weiterhin von dem nicht-spezialisierten ambulanten Pflegedienst durchgeführt werden.

Lesen Sie den ganzen Beitrag in der aktuellen Ausgabe von Häusliche Pflege.