Exklusiv
Beihilfe: Regelungen des jeweiligen Bundeslandes beachten
Staatsbedienstete erhalten im Krankheits- oder Pflegefall sogenannte individuelle Beihilfe: Durch die Beihilfe beteiligt sich der Staat in einem bestimmten Umfang an den Kosten. Für ambulante Pflegedienste bedeutet das vielfach doppelte Arbeit – vor allem aber sind Kenntnisse von den konkreten Regelungen des jeweiligen Bundeslandes notwendig.
Durch die Beihilfe beteiligt sich der Staat an den Kosten für Krankheit, Pflege und Geburten, die Beamtinnen und Beamten sowie deren Angehörigen entstehen. In der Regel gelten folgende Beihilfesätze: 50 Prozent für Beamtinnen und Beamten, 70 Prozent für Ehe- und...
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