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Heiber: Regionales Entgeltniveau – Anwendung gründlich schiefgegangen

Das neue Regionale Entgeltniveau 2023 ist ermittelt und veröffentlicht worden. Allerdings ist bei der Erfassung und damit auch bei der Anwendung etwas schiefgelaufen, kommentiert Pflegeexperte Andreas Heiber.

Andreas Heiber: "Die Idee des Gesetzgebers, durch diese Konstruktion einen „Durchschnitt“ der Tarifeinrichtungen als Maßstab/Untergrenze zu definieren, geht in diesem Jahr mit Wirkung für 2024 gründlich schief und führt so doch zu einer Schlechterstellung der Mitarbeitenden, die nach Regionalem Entgeltniveau vergütet werden." Bild: weyo / AdobeStock / Vincentz Network.

Alle Pflegeeinrichtungen, die sich verpflichtet haben, ihre Mitarbeitenden nach dem Regionalen Entgeltniveau zu entlohnen, müssen die Werte pro Berufsgruppe als Untergrenze ab 2024 einhalten. Allerdings: Wer sich die Daten und die Steigerungen zum Vorjahr ansehe, reibe sich verwirrt die Augen: „Wo sind denn die hohen Tarifsteigerungen geblieben, die der öffentliche Dienst und in seiner Folge (oder Vorgriff) die kirchlichen Träger abgeschlossen haben?“, fragt der Unternehmensberater Andreas Heiber rhetorisch in der Dezember-Ausgabe der Fachzeitschrift „Häusliche Pflege“. Und weiter: „Der Mischwert des Regionalen Entgeltniveaus (aus den drei Berufsgruppen) ist im bundesweiten Mittel nur um 3,3 Prozent gestiegen?

Der Grund dafür liege beim federführenden Tarifabschluss im öffentlichen Dienst. Der basiere auf einem Schlichterspruch, der folgenden sozialabgabensparenden Trick angewendet habe: „Wegen der im Frühjahr sehr hohen Inflation (bedingt durch den Krieg in der Ukraine) hat der Gesetzgeber zur Abmilderung die Inflationsausgleichsprämie erfunden“, erklärt Heiber. „Jeder Arbeitgeber kann steuer- und sozialabgabenfrei seinen Arbeitnehmer:innen in der Zeit bis Dezember 2024 bis zu 3 000 € zusätzlich zum Tarifgehalt zahlen.“

„Eine Krücke, deren Erfassung/Anwendung aktuell gründlich schiefgegangen ist“

Dementsprechend hätten also die Prämienzahlungen nicht als „Tarifsteigerungen“ (= höhere Tabellenentgelte) eingetragen werden können, obwohl sie das faktisch gewesen seien. Das heiße aber praktisch auch, dass alle Mitarbeitenden, deren Arbeitsgeber das Regionale Entgeltniveau gewählt haben, kaum in den Genuss der faktisch freiwilligen Inflationsausgleichsprämie kommen würden.

Heibers Fazit: „Das Regionale Entgeltniveau war und ist eine Krücke, deren Erfassung/Anwendung aktuell gründlich schiefgegangen ist.“ Es sei sicher nicht im Sinne des Erfinders gewesen, dass die ersatzweise Tariferhöhung über die Prämie für einen relativ großen Anteil der Mitarbeitenden in der Pflege nicht kommen werde.

Lesen Sie den ganzen Beitrag in der Dezember-Ausgabe der Fachzeitschrift „Häusliche Pflege“.