Recht

Handlungsempfehlungen zum Thema assistierter Suizid

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel haben Handlungsempfehlungen für ihre Mitarbeiter:innen zum Thema assistierter Suizid veröffentlicht. Grund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020. Das oberste deutsche Gericht hatte klargestellt, dass jeder Mensch in jeder Lebensphase ein Anrecht auf eine begleitete Selbsttötung hat.

Annette Kurschus Foto: EKD/Jens Schulze

Laut Annette Kurschus, die seit April 2024 als Seelsorgerin in Bethel arbeitet und die Ethik-Kommission der Stiftung leitet, ist der assistierte Suizid „mit dem christlichen Verständnis des Lebens als Gabe Gottes nicht vereinbar“. Deshalb habe die Stiftung den Aufbau eines organisierten Angebotes der Hilfe zur Selbsttötung durch eigene Mitarbeiter ausgeschlossen, sagte die ehemalige Präses der evangelischen Kirche von Westfalen. Bethel stehe aber in der Rechtspflicht, das Grundrecht der eigenen Klientinnen und KIienten auf selbstbestimmtes Sterben zu respektieren und den Zugang von Dritten, die dazu rechtmäßige Hilfe anbieten, zu ermöglichen, erläuterte die Theologin. Sie war im November 2023 als Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zurückgetreten.

Den Mitarbeiter:innen gibt Bethel deshalb folgende Regeln an die Hand: Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben darf in den eigenen Krankenhäusern, Hospizen und Heimen nicht beschränkt werden. Bewohnerinnen und Bewohnern haben ein vom Grundgesetz geschütztes exklusives Hausrecht in ihrem Privatbereich, das einen Raum auch für einen assistierten Suizid garantiert. Hausverbote in Aufnahmeverträgen für Mitarbeiter von Sterbehilfeorganisationen sind unwirksam. Zugangsbehinderungen oder Besuchsverbote können nur im Einzelfall ausgesprochen werden.

„Der zu skizzierende Rechtsrahmen hindert die Institution Bethel und ihre Mitarbeitenden insbesondere in keiner Weise daran, bei ihren suizidwilligen Klientinnen und Klienten für das Leben zu werben, ihnen Lebensmut und Vertrauen zu vermitteln und sich mit ihrer menschlichen und seelsorgerischen Zuwendung Einsamkeit und Isolation entgegenzustellen“, führt Kurschus weiter aus. Die Empfehlungen für die Mitarbeiter:innen basieren auf einem Gutachten von Professor Thomas Gutmann, der an der Universität Münster Bürgerliches Recht, Rechtsphilosophie und Medizinrecht lehrt. (dpa)

Haben Sie suizidale Gedanken oder haben Sie diese bei einem Angehörigen/Bekannten festgestellt? Hilfe bietet die Telefonseelsorge: Anonyme Beratung erhält man rund um die Uhr unter den kostenlosen Nummern 0800/1110111 und 0800/1110222. Auch eine Beratung über das Internet ist möglich unter  https://www.telefonseelsorge.de.