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Entwurf für Pflegeassistenzgesetz vorgelegt

Ein neuer Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sowie des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) sieht die Einführung eines bundeseinheitlichen Berufsprofils für Pflegeassistenten vor. Das berichtet jetzt das Deutsche Ärzteblatt.

Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung
"Das Gesetz muss nun zügig beraten und umgesetzt werden", sagt die Pflegebevollmächtigte des Bundes, Claudia Moll. Foto: Thomas Ecke

Ziel ist es, die Mobilität und Qualifizierungsmöglichkeiten für Pflegeassistenten bundesweit zu verbessern. Der Entwurf umfasst zwei mögliche Ausbildungswege: eine 18-monatige Pflegefachassistenz-Ausbildung oder eine 12-monatige Pflegehilfe-Ausbildung. Die endgültige Entscheidung über die Ausbildungsdauer soll nach dem Beteiligungsverfahren getroffen werden.

Die Finanzierung der Ausbildung soll über Ausbildungsfonds auf Landesebene erfolgen, wobei die zusätzlichen Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auf rund 220 Millionen Euro pro Jahr geschätzt werden. Der Entwurf sieht zudem eine einheitliche Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und eine angemessene Ausbildungsvergütung vor.

Claudia Moll, die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, betonte die Dringlichkeit des Gesetzes: „Einheitliche Ausbildungsinhalte sind auch bei Pflegehilfskräften wichtig für eine gute Versorgung und Arbeitsteilung. Das Gesetz muss nun zügig beraten und umgesetzt werden.“