Es bemängelt insbesondere die mangelnde Verknüpfung der geplanten Maßnahmen mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und anderen in Deutschland geltenden Gesetzen. Zudem fehlten konkrete Angaben zu den erforderlichen Ressourcen und den voraussichtlichen Umsetzungszeiträumen. Auch wird kritisiert, dass es an differenzierten Maßnahmen im Bereich Gendermainstreaming, Geschlechtergerechtigkeit sowie einem diskriminierungsfreien Zugang zu Gesundheitsleistungen für Asylsuchende mangelt.
Das Bündnis bemängelt außerdem ein unzureichendes Verständnis von Partizipation der Zivilgesellschaft. Es wird angemerkt, dass viele der vorgeschlagenen Maßnahmen lediglich darauf abzielen, bestehende gesetzliche Verpflichtungen umzusetzen, und einige Maßnahmen sogar eher ausschließend als inklusiv wirken, was den Grundsätzen der seit 2009 in Deutschland gültigen UN-BRK widerspricht. Für die zukünftige Umsetzung des Aktionsplans schlägt das Bündnis vor, eine Stabsstelle auf Leitungsebene im Bundesgesundheitsministerium einzurichten, die zugleich als Focal Point gemäß UN-BRK fungieren soll, um sicherzustellen, dass alle Maßnahmen aus einer menschenrechtlichen Perspektive betrachtet und umgesetzt werden.
Die gesamte Stellungnahme lesen Sie HIER.
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