Pflegemarkt
Insolvenz: DRK Braunschweig-Salzgitter stellt sich neu auf
Für die Gesellschaften Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Braunschweig-Salzgitter e.V. und die beiden Tochterunternehmen DRK Braunschweig-Salzgitter Pflege und Betreuung gGmbH und DRK Braunschweig-Salzgitter Sprungbrett gGmbH hat das Amtsgericht Braunschweig am 01.09.2025 planmäßig die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beschlossen.
Zur Sachwalterin bestellte das Amtsgericht Braunschweig Dr. Stefanie Zulauf von Eckert Rechtsanwälte. Der DRK-Vorstand Nico Seefeldt Kazazi wird weiterhin von Silvio Höfer und Dr. Florian Harig, beide von Anchor Rechtsanwälte, unterstützt.
Intensiv am Sanierungskonzept gearbeitet
Seit dem Insolvenzantrag am 18. Juni wurde weiter intensiv an dem Sanierungskonzept der DRKGruppe gearbeitet. „Ein wichtiger Schritt bei den Sanierungsbemühungen war der erfolgreiche Verkauf der Immobilie in der Steinbrecherstrasse in Braunschweig, in der bis 2024 ein Pflegeheim untergebracht war“, heißt es vom Kreisverband.
Zwei stark defizitäre Betreuungseinrichtungen werden geschlossen
Im Zuge der weiteren Arbeit am Gesamt-Sanierungskonzept sind Schließungen zweier stark defizitärer Betreuungseinrichtungen in den nächsten Wochen unumgänglich. Die gilt für die Sozialstation am Queckenberg in Braunschweig sowie für die Tagespflege in SalzgitterGebhardshagen. Der Betriebsrat der Pflege & Betreuung gGmbH und die betroffenen Mitarbeitenden wurden bereits über diesen Schritt informiert. Ein Sozialplan wurde vereinbart. „Die beiden Betreuungseinrichtungen waren im Betrieb stark defizitär und es konnte keine tragfähige Lösung für die Zukunft gestaltet werden. Um die Sanierung der gesamten Gruppe nicht zu gefährden, mussten wir diesen Schritt gehen“, sagt Dr. Florian Harig.
Teil des Konzeptes ist eine Eingliederung der Sozialstation Salzgitter in den in den DRK Kreisverband e.V.. Auch das soll in den nächsten Wochen vollzogen werden.
„Für die weiteren Einrichtungen der DRK-Gruppe gehen wir von einer stabilen Entwicklung aus. Wir sind sehr froh, dass Mitglieder in den Teams tatkräftig am Fortbestand mitarbeiten. Das ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Sanierung“, erklärt Nico Seefeldt Kazazi. Mit der Eröffnung des Eigenverwaltungsverfahrens übernimmt die DRK-Gruppe auch wieder die Zahlung der Gehälter der Beschäftigten. „Wir haben noch ein Stück Weg vor uns bis zur Verabschiedung des Sanierungsplans, aber wir konnten bereits große Fortschritte erreichen“, so Silvio Höfer.
Was ist ein Eigenverwaltungsverfahren?
Das Eigenverwaltungsverfahren ist eine besondere Form des Insolvenzverfahrens, bei dem das Unternehmen unter Aufsicht eines Sachwalters die Sanierung weitgehend selbstständig durchführt. Ziel ist es, die Insolvenz als Chance für einen strukturierten Neustart zu nutzen und das operative Geschäft fortzuführen. Anders als im Regelverfahren bleibt die Geschäftsführung in der Verantwortung und wird nicht durch einen Insolvenzverwalter ersetzt. „Als Sachwalterin im Eigenverwaltungsverfahren ist es vor allem meine Aufgabe, dass die Interessen der Gläubiger gewahrt werden. Der bisherige Verlauf des Verfahrens stimmt optimistisch und ich denke, dass die Sanierung der DRK-Gruppe gelingen wird“, sagt Sachwalterin Dr. Stefanie Zulauf von der Kanzlei Eckert Rechtsanwälte.
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu verfassen.
Sie haben noch kein Konto?
Jetzt registrieren