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Ersatzkassen kritisieren geplante Pflegereform als halbherzig

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) übt scharfe Kritik am geplanten Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege. Laut vdek-Vorstandsvorsitzender Ulrike Elsner bleibe der Gesetzentwurf „in manchen Teilen hinter seinen eigenen Ansprüchen zurück“, wie sie vor der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages mitteilte.

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Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek). Foto: vdek/ Georg J. Lopata

Der Verband der Ersatzkassen fordert, Pflegefachpersonen mehr zuzutrauen und Bürokratie konsequenter abzubauen. Grundsätzlich begrüße man die Ziele des Gesetzes, den Pflegeberuf attraktiver zu machen und die Versorgungsstrukturen zu verbessern, so Elsner. Die Umsetzung erfordere jedoch „mehr Konsequenz und Mut“. Der vdek vertritt die Interessen von sechs Ersatzkassen mit zusammen rund 29 Millionen Versicherten, darunter die Techniker Krankenkasse, BARMER und DAK-Gesundheit.

Ärztliche Kontrolle soll bei Pflegeleistungen bestehen bleiben

Besonders kritisch sieht der Verband die geplante Befugniserweiterung für Pflegefachpersonen. Diese sollen künftig bestimmte Leistungen wie das Management chronischer Erkrankungen eigenverantwortlich erbringen dürfen, die bisher nur Ärzten vorbehalten waren. Ein differenzierter Leistungskatalog soll die neue Aufgabenverteilung regeln.

Entgegen ursprünglichen Erwägungen sollen laut dem Gesetzentwurf jedoch weiterhin Ärzte bei der Erstverordnung die Diagnose und Indikationsstellung übernehmen. Der vdek fordert stattdessen eine „echte Befugniserweiterung“: Das Wundmanagement, der Katheterwechsel oder die Verordnung von Hilfsmitteln sollten originär den Pflegefachpersonen zugeordnet werden. Diese neue Arbeitsteilung im Gesundheitswesen wahre die Versorgungsqualität und steigere die Attraktivität des Pflegeberufs, argumentiert Elsner.

Neue Wohnformen trotz bestehender Strukturen geplant

Kritik äußert der vdek auch an den geplanten gemeinschaftlichen Wohnformen (GeWos). Die Regierung will damit einen neuen Versorgungsbereich schaffen, der Pflegebedürftigen eine Alternative zu klassischen Versorgungsformen bieten soll. Die Zielstellung sei richtig und wichtig, doch die geplante Regelung sei „unnötig komplex und für die Pflegebedürftigen wenig attraktiv“, so Elsner.

Dabei gebe es Pflege-Wohngemeinschaften bereits seit langem. Laut externen Erhebungen von pflegemarkt.com stehen derzeit 4.622 Wohngruppen mit 48.865 Plätzen zur Verfügung, weitere seien in Planung. Statt völlig neue Angebotsstrukturen zu etablieren, müssten vielmehr die vorhandenen Regelungen weiterentwickelt und bestehende Strukturen einbezogen werden, etwa Demenz-Wohngemeinschaften. Der vdek schlägt vor, bestehende ambulante Vergütungsregelungen gezielt auf die Versorgung in Wohngemeinschaften auszurichten.

Warnung vor neuen digitalen Doppelstrukturen

Beim Bürokratieabbau enthält der Gesetzentwurf laut vdek durchaus gute Vorschläge, etwa die Reduzierung der Pflicht-Beratungseinsätze bei Pflegegeldbezug für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5 auf einen halbjährigen Turnus. Nicht nachvollziehbar sei allerdings die Neuentwicklung einer Daten- und Kommunikationsplattform durch den GKV-Spitzenverband.

Mit dieser Plattform sollen unter anderem Qualitätsprüfungen durch die Landesverbände der Pflegekassen elektronisch beauftragt werden. Bereits heute bestünden hierfür jedoch digitale Verfahren, kritisiert Elsner. Die Einrichtung einer neuen Plattform würde „kostenintensive Doppelstrukturen ohne Zusatznutzen“ schaffen.

Im Sinne einer Verschlankung von Verwaltungsstrukturen hält der vdek es für dringend geboten, auch die bestehenden kleinteiligen Berichts- und Meldepflichten im Sozialgesetzbuch XI zu überprüfen. Diese verursachten den Pflegekassen hohe Bürokratiekosten, die in keinem angemessenen Verhältnis zum Informationsgewinn stünden.