Exklusiv
Einzelfallregelungen in der HKP: Warum Pflegedienste ohne Zusatzvereinbarung auf Vergütung verzichten
Ambulante Pflegedienste können sich nicht immer auf bestehende Verträge mit Krankenkassen verlassen. Wird eine häusliche Krankenpflegeleistung verordnet, die zwar medizinisch notwendig, aber nicht eindeutig in der HKP-Richtlinie geregelt ist, drohen Vergütungslücken. Um finanzielle Risiken zu vermeiden, sollten Pflegedienste frühzeitig individuelle Vereinbarungen zu Qualifikationen und Vergütung treffen – besonders dann, wenn Krankenkassen Leistungen mit Verweis auf fehlende Katalogeinträge ablehnen.
von Michael Greiner Im Zuge der häuslichen Krankenpflege nach § 37 SGB V sind in allen 16 Bundesländern die „Massenleistungen“, wie etwa das Verabreichen von Medikamenten oder das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, typischerweise in den entsprechenden Leistungsbeschreibungen und Gebührenvereinbarungen geregelt....
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